Strafanzeige wegen eines Obstmessers

Jetzt lebe ich schon mehr als ein Jahr in London und lerne immer noch dazu. Heute habe ich gelernt, dass man wegen eines Obstmessers im Rucksack eine Strafanzeige bekommen kann. Und das geht so: Ich hatte in den vergangenen Tagen Besuch von Freunden aus Hamburg. Diese haben eine zweijährigen Sohn, dem sie zwischendurch mal einen Apfel klein schneiden, wenn er Hunger hat. Zu diesem Zweck hatte der Vater des Kindes ein Obstmesser im Rucksack. Und das ist strafbar in Großbritannien. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Diese Lektion lehrte uns heute ein freundlicher Polizist, der den Obstmesser besitzenden Vater am London Eye stoppte, nachdem er den Rucksack auf den Scanner gelegt hatte: „Sie haben ein Messer bei sich. Kommen Sie bitte mit.“
Nach einer Rechtsbelehrung, der Einwilligung das Messer sofort einziehen zu lassen und der Unterschrift unter das Geständnis durften wir doch noch ins London Eye. Der Polizist hat uns dann noch gesagt, dass das Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt werde. Schließlich würde allein am London Eye täglich zwei Müllsäcke voller Messer eingesammelt und ebenso viele Anzeigen erstattet.

Hintergrund ist übrigens der Kampf gegen „Knife crime“. Es vergeht kaum eine Woche, in der kein Jugendlicher von einem anderen erstochen wird. Aber dass der Kampf gegen die Jugendbanden dazu führt, dass man als Tourist seinem Kind unterwegs keine Äpfel mehr schälen darf, finde ich doch etwas übertrieben.

14 Kommentare

  1. Peter sagt:

    Seit April darf man auch in Deutschland viele Messer nicht mehr einfach so in der Öffentlichkeit spazieren tragen. Wer also gewohnheitsmäßig ein Messer in der Tasche hat, sollte sich genau erkundigen, was legal und was strafbar ist.
    Vermutlich wird hier nicht gezielt danach durchsucht, aber man sollte sich schon gut überlegen, ob man eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz riskieren möchte.
    (Das auch Spielzeugwaffen, die zu echt aussehen nun strafbar sind, finde ich, nebenbei gesagt, wirklich gut.)

  2. gebsn sagt:

    Gut zu wissen, denn ich werde Ende Juli nach London ziehen.

    In der Schweiz darf man das gute, alte Schweizer Sackmesser immer noch mit sich führen. Erlaubt sind meines Wissens Messer, deren Klingen nicht länger als eine Handbreite sind (wahrscheinlich gibt’s da eine etwas genauere Zahl).

  3. Thomas sagt:

    Verhindert wird durch diese Art von „blödsinnigen Regelungen“ absolut gar nichts. Aber jene Sicherheitsfanatiker müssen ja auch eine Daseinberechtigung haben und erfinden solchen Quatsch. Das ist in England nicht viel anders als hierzulande.

    Beispiel Hamburg Reeperbahn: Waffenverbot eingeführt, alles videoüberwacht, Maßnahmen gegen übermäßigen Alkoholgenuss – und trotzdem Zunahme der Kriminalität, also genau das, was verhindert werden sollte ist jetzt noch drastischer.

    Das ist alles nur Wichtigmacherei, damit man sagen kann „wir tun ja etwas“! Das war es aber auch schon. Manchmal kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln……

  4. Phil sagt:

    Solange das Messer unter 3 Inch gross ist und sich nicht feststellen lässt, hat man keine Probleme. Mit nem normalen Schweizer Taschenmesser hätten sie also keine Probleme bekommen.

  5. Juebe sagt:

    Mich würde interessieren, ob es eine Statistik darüber gibt, inwieweit die Zahl der knife-crimes zurückgegangen ist?
    Vor einigen Jahren ist ein Freund von mir während seines Studiums in London erstochen worden.

  6. Gerhard sagt:

    Auch in Deutschland ist das Führen von Messern mit feststehender Klinge mit einer Länge von mehr als 12 Zentimetern verboten. Ausnahmen werden nur bei berechtigtem Interesse (Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport) oder bei Transport in einem verschlossenen Behältnis gemacht.

  7. Christiane sagt:

    @Gerhard
    Das Messer war definitiv kleiner. Länger als 4 cm war die Klinge nicht lang, schätze ich.

  8. Phil sagt:

    Dann ist es aber immer noch feststehend. Das war dann wohl der Ausgangspunkt.

    Ich GLAUBE Knifecrime – laut einer dieser „aussagekräftigen“ Statistiken aus Metro, London Lite, etc. ist nicht zurückgegangen. Generell soll wohl ein leichter Abwärtstrend bezüglich Kriminalität herrschen, aber die schweren Verbrechen wie Mord sind angestiegen. (hier in London ja sehr trendy durch Abstechen und Erschiessen rivalisierender Jugendbanden und oder Leute die einfach grad da waren).

  9. Das ist mir auch am London Eye passiert. Mein Messer war aber noch kleiner. Es war ein Taschenmesser mit einer Klinge von etwa 2,5 cm länge. Die amerikanischen Turisten, denen ich London zeigen wollte, waren natuerlich entruestet.

  10. opatios sagt:

    Jetzt wo ich das lese: Gut, daß wir demletzt in London den Besuch des London Eye ausgelassen haben. Bin ich krimineller Unhold doch tatsächlich drei volle Tage lang mit einem Schweizer Taschenmesser am Gürtel durch London gelaufen, habe dabei unzählige Male die Underground benutzt und sogar Madame Tussauds besucht (wo am Eingang noch die Taschen der Besucher inspiziert werden, uns sich aber nicht erschloss nach was man da eigentlich suchte…)

  11. Jaddi sagt:

    Komisch, meine Eltern hatten das Obst schon immer fertig geschnitten dabei. Das jemand unterwegs Obst kleinscchneidet, habe ich noch nie gesehen.
    Und grade klein, sind diese Obstmesser, meistens auch nicht.
    Und grade wenn man als Tourist irgendwohin fährt, sollte man sich doch darüber informieren, was man mitbringen darf und was nicht.

    Hinterher rumheulen ist immer gut.

  12. der dude sagt:

    einen apfel schälen kann man aber auch mit einem schäler, dazu braucht man kein messer. und teilen sollte damit auch möglich sein. und das man in eine sehenswürdigkeit, genauso wenig wie einen flieger oder gericht, kein messer mitnimmt, sollte einem auch klar sein.

  13. Jagdmesser sagt:

    Also das wäre kaum vorstellbar für mich als ursprünglicher Schweizer, nicht zumindest mein Taschenmesser bei mir zu haben. Natürlich für die ganz gewöhnliche Verwendung, wie auch Obst zu schälen und klein zu schneiden, aber dass es ganz verboten wird, finde ich doch deutlich übertrieben, kann allerdings die Hintergründe wiederum gut nachvollziehen.

  14. Sabi sagt:

    ja sicher so ging es mir in frankreich..
    er meinte er beschlagnahmt dass jetzt und ich sollte es einsehn oder ich sollte doch mitkommen auf die polizei und dass dort klären..
    dass war ein erbstück..
    und ein ganz normales taschenmesser..
    der polizist hatte mir so angst gemacht dass ich gesagt hab ok ich sehs ein..
    Sabi