Tag Archiv für Recht

Bei Gericht und auf hoher See

Heute morgen war ich bei Gericht. Es ging dabei nicht um mich, sondern um den Unfall von Angela, einer Bekannten, die auf einem Fußgängerüberweg mit Ampel von einem Auto umgenietet wurde als sie die Straße bei Grün für die Fußgänger überquerte. Angela ist E-Rollstuhlfahrerin und hat eine Sprachbehinderung. Und als sei der Unfall nicht schon schlimm genug – Angela wurde aus dem Rollstuhl geschleudert, der Rollstuhl fiel um und sie wurde verletzt – stieg die Fahrerin hinterher aus und beleidigte die am Boden liegende, blutende Angela, was wiederum andere Passanten und Zeugen derart aufbrachte, dass die Frau sich in ihr Auto flüchten musste bis die Polizei kam.

Da ich nur 15 Minuten vom Gerichtsgebäude weg wohne, habe ich Angela versprochen, mir das Verfahren anzuschauen und sie zu begleiten. Sie hat heute morgen als Zeugin ausgesagt. Zeugin deshalb, weil es eine Nebenklage in UK wie in Deutschland in der Form nicht gibt. Das bedeutet leider auch, dass Angela keinen Anwalt hatte, sondern nur der Crown Prosecution Service, den Strafverfolgungsdienst der britischen Krone, etwa so was wie die Staatsanwaltschaft, auf ihrer Seite war.

Kächer-Hochdruckreiniger dringend empfohlen

Schon das Gerichtsgebäude selbst empfand ich als absolut einem Gericht unwürdig. Man hätte dort problemlos einen Werbefilm für Kärcher-Hochdruckreiniger drehen können. Als Vorher-Nachher-Modell wäre das Gebäude durchaus geeignet. In dem Raum, in dem die Zeugen warten müssen (uns ließ man über zwei Stunden warten), waren riesige Flecken auf dem Teppichboden. Eine Teppichreinigung wäre bereits vor 10 Jahren dringend nötig gewesen. Um den Wartenden die Wartezeit zu verkürzen, gab es eine kleine Bücherecke. Jedes Buch kostete 50p – damit werde die Zeugenbetreuung finanziert, stand auf einem Schild.

Nachdem ich mich von dem kleinen Kulturschock erholt hatte, kam die Dame der Zeugenbetreuung und redete mit mir. Ja, genau. Mit mir. Und es war gar nicht so einfach, sie davon abzubringen. Sie wusste, dass ich nicht die Zeugin war, aber sie wollte partout vermeiden, mit Angela zu reden, vermutlich weil sie Angst hatte, sie aufgrund ihrer Sprachbehinderung nicht zu verstehen. Sie drückte mir das Zeugenprotokoll in die Hand, was ich ihr sofort zurückgab und ihr sagte, das sei Angelas Protokoll, nicht meines. Ich kenne das Problem, dass manche Leute lieber mit der nicht-behinderten Begleitperson sprechen. Aber dass man lieber mit der weniger behinderten Person, also in dem Fall mit mir spricht, habe ich so noch nicht erlebt.

Zeugenbefragung

Dann kam der Vertreter des Crown Prosecution Service, in den Angela verständlicherweise alle Hoffnungen setzte, in den Warteraum. Er starrte sie an als käme sie vom Mars als er sah, wie stark Angela behindert ist.

Ob sie denn überhaupt aussagen könne und ob sie sich denn noch an die Straße erinnern könne, in der das passiert sei, fragte er sie und beugte sich zu ihr runter als würde er mit einem Kind sprechen. Ja, konnte sie. Es ist die Hauptstraße in Brixton. Jeder in London kennt diese Straße. Und ob sie die Uhrzeit sagen könne. Da wurde es Angela zu bunt und sie wies ihn darauf hin, dass sie keinerlei kognitiven Einschränkungen habe, sondern einen Hochschulabschluss. Sie habe lediglich eine Sprachbehinderung und sitze im Rollstuhl. Sie könne sich natürlich noch an alles erinnern und auch die Straße benennen. Den zweiten Zeugen, einen Sicherheitsangestellten von Body Shop, der den Unfall vor dem Geschäft beobachtet hatte und Angela sofort zu Hilfe kam, fragte der Mann nichts. Ihm traute er offensichtlich zu, sich zu erinnern und eine gute Aussage vor Gericht machen zu können.

Dann gingen wir in den Gerichtssaal und auch dort war man stellenweise überfordert mit der Situation. Die Richter beim Magistrates Court sind keine professionellen Richter, sondern Freiwillige. Der CPS-Mann befragte Angela eine Weile. Irgendwann fragte er den Verteidiger, ob er sie denn überhaupt verstehen könne, was dieser verneinte. Also fing man wieder von vorne an. Es wurde wiederholt was Angela sagte, Angela bestätigte, was sie gesagt hat und dann ging es weiter. Niemand der Anwesenden hatte jemals jemanden mit einer Sprachbehinderung befragt oder sich vorher Gedanken gemacht, wie man ihr die Aussage erleichtern könnte. Angela hat dennoch eine gute Aussage gemacht, denke ich.

Nun war die Angelegenheit „nur“ ein Verkehrsdelikt. Angela war nicht traumatisiert durch den Unfall, sondern ging eigentlich guten Mutes und unaufgeregt da heute morgen hin. Wir kamen völlig gestresst aus der Verhandlung wieder raus. Nicht weil die Befragung so hart war, sondern weil die Überforderung der am Verfahren Beteiligten, auf die man sich in so einem Fall verlassen muss, einfach nicht zu übersehen war.

Wie geht es denn behinderten Menschen, die Opfer einer schweren Straftat werden? Müssen die auch erstmal klar machen, dass sie keine kognitiven Einschränkungen haben? Bitten, dass man direkt mit ihnen spricht? Nicht mit Dritten? Und können die sicher sein, dass ihre Aussage nicht dadurch verwässert wird, dass Ankläger oder Verteidigung sie nicht verstehen können aber erstmal nichts sagen, sondern das Verfahren laufen lassen? Ich bin aus dieser Zeugenbefragung rausgegangen und mich überkam der bittere Verdacht, dass behinderte Menschen, je nach dem welche Behinderung sie haben, eben nicht gleich sind vor Gericht, sondern ganz andere Hürden zu überwinden haben, als die Nervosität vor einer Aussage – vor allem in einem System, in dem die Opfer von Straftaten nicht als Nebenkläger auftreten.

Update: Die Fahrerin wurde verurteilt. Das Strafmaß steht noch nicht fest. Angela hat wegen ihrer Behandlung vor Gericht eine Beschwerde eingereicht.

Post aus Palo Alto

Die Stadt Palo Alto hat sich entschlossen, von mir nicht weiter 300 Dollar wegen Parkens auf einem Behindertenparkplatz (mit Ausweis) zu verlangen. Meine vierzeilige Beschwerde (mehr Platz war nicht auf dem Formular) wurde anerkannt. Ich wiederum habe mich entschlossen, in Palo Alto einfach nicht mehr zu parken.

Aberzombie & Witch

Ich bin gestern in San Francisco angekommen und nachdem ich mit dem BART-Zug vom Flughafen in die Stadt gefahren bin, war das erste Geschäft, das ich hier sah, Abercrombie & Fitch. Das erinnerte mich daran, dass ich unbedingt noch etwas über diese Firma schreiben wollte. Abercrombie & Fitch macht seit Jahren weniger wegen ihrer Kleidung von sich reden, sondern wegen diverser Klagen wegen Diskriminierung, nicht zuletzt von behinderten Kunden und Mitarbeitern. Im Film Shrek 3 gab es eine Geschäft, das „Aberzombie & Witch“ genannt wurde als Parodie auf A & F.

– Laut Manager Magazin verklagten US-Bürgerrechtsgruppen Abercrombie & Fitch 2003 im Namen von 10 000 erfolglosen Stellenbewerbern wegen Diskriminierung, weil das Unternehmen nur Weiße einstelle. Das Verfahren endete 2005 mit einer gütlichen Einigung, bei der das Unternehmen einwilligte, den Klägern 40 Millionen Dollar zu zahlen und hausinterne Maßnahmen für „größere Diversität“ einzuführen.

– Im Sommer 2009 wurde die Modekette von einer Frau in London wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung verklagt. Das Arbeitsgericht gab der Studentin zum Teil recht. Beim Einstellungsgespräch gab die junge Frau nicht an, dass sie eine Unterarmprothese trägt. Von ihrem Chef wurde sie zum Tragen einer Strickjacke über dem üblichen T-Shirt aufgefordert, sodass die Prothese verdeckt wird. Mitarbeiter des so genannten „visual teams„, einer Abteilung für ästhetische Angelegenheiten, verboten der Frau jedoch weiter im Verkaufsbereich tätig zu sein und forderten sie auf, nunmehr im Lager zu arbeiten. Das Gericht in London sah im Vorgehen des Unternehmens eine rechtswidrige Belästigung und verpflichtete Abercrombie & Fitch zusätzlich zur Zahlung einer grundlegenden Entschädigung von 136 Pfund und des Verdienstausfalls von 1077 Pfund zu einer Entschädigung für die erlittene Demütigung, den Vertrauensverlust und die verletzten Gefühle in Höhe von 6800 Pfund.

– Kurz vor meiner Abreise las ich dann, dass Abercrombie & Fitch zur Zahlung von 115 000 Dollar sowie Auflagen verurteilt wurde, weil sie einem autistischen Mädchen in Minnesota verweigert haben, gemeinsam mit einer Begleitperson in die Umkleidekabine zu gehen.

Ich glaube eigentlich, dass man Unternehmen, die diskriminieren, manchmal nur mit hohen Geldstrafen beikommen kann. Aber was macht man mit einem Unternehmen, dass weder die Zahlung von 8000 Pfund noch von 40 Millionen Dollar juckt? Zuerst einmal: Nicht dort einkaufen. Klar. Aber wahrscheinlich muss man in hartnäckigen Fällen wie diesem dazu übergehen, die Geschäftsführer persönlich haftbar zu machen. Und der Artikel über den Fall in Minnesota liest sich auch nicht so, als würden die Gerichte sich das länger anschauen. Das bringt vielleicht nicht diese merkwürdige Firma zum Umdenken, aber es sendet eine wichtige Botschaft in die Gesellschaft: Dass die Diskriminierung behinderter Menschen nicht toleriert wird. Und das ist nicht zu unterschätzen.

Deutschland im Sommer 2009

In Hessen wird einem Mann, der nach einem Motorradunfall Pflege benötigt und im Rollstuhl sitzt, vom örtlichen Sozialamt die Assistenz verweigert. Man zahle lediglich eine Heimunterbringung. Dass der Mann verheiratet ist und damit von seiner Frau getrennt leben müsste, interessiert den Behördenleiter nicht.

In Berlin wird einem Rollstuhlfahrer der Theaterbesuch zur Hölle gemacht. Er könne unmöglich unangemeldet ins Theater gehen, wird ihm gesagt. Als er sich weigert, wieder zu gehen, und einen nicht barrierefreien Platz einnimmt, droht man, die Polizei zu rufen, obwohl er eine Eintrittskarte hat.

In München weigert sich das Arbeitsamt einem gehörlosen Auszubildenden die Gebärdensprachdolmetscher für die Berufsschule zu stellen. Er verliert daraufhin seinen Ausbildungsplatz. Als er wieder einen neue Stelle findet, bleibt das Amt bei seiner Auffassung und schreibt, er solle am Blockunterricht an einer Gehörlosenschule in Essen teilnehmen. Er habe kein Recht, in München eine Berufsschule zu besuchen.

In Berlin muss eine alleinerziehende Mutter ihren Job aufgeben, weil die Schulbehörde die Schulhelfer für ihren behinderten Sohn nicht mehr im benötigten Umfang stellen möchte.

In Magdeburg wird eine arbeitslose, nicht behinderte Frau als „geistig behindert“ eingestuft, damit man sie in eine Behindertenwerkstatt schicken kann.

Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Wenn man in Deutschland einen Menschen mit geistiger Behinderung mit Hakenkreuzen beschmiert, wird das vom Staatsschutz wegen „der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verfolgt. In Großbritannien wäre das ein Disability Hate Crime. Ist es in Deutschland wirklich egal, ob man eine Wand beschmiert oder einem behinderten Menschen, der sich nicht wehren kann, so etwas antut?

4500 Pfund Schadenersatz für drei Teenager

Als ich vorhin ins Auto stieg, liefen gerade Nachrichten bei BBC London. Eine der Nachrichten war, dass drei behinderte Teenager 4500 Pfund von einem Kosmetiksalon erhalten, weil eine Mitarbeiterin sich geweigert hatte, sie zu bedienen. Sie würden mit ihren Behinderungen andere Kunden abschrecken. Das ist der Bericht der BBC und das ist die Pressemitteilung der Anwaltskanzlei, die die Mädchen vertreten hat. Die Geschichte ist schlimm, aber irgendwie gibt es doch noch Gerechtigkeit auf der Welt – wenn man die richtigen Gesetze hat. Und das Allerwichtigste ist die Signalwirkung – für behinderte Menschen, aber auch für die Unternehmen.

Strafanzeige wegen eines Obstmessers

Jetzt lebe ich schon mehr als ein Jahr in London und lerne immer noch dazu. Heute habe ich gelernt, dass man wegen eines Obstmessers im Rucksack eine Strafanzeige bekommen kann. Und das geht so: Ich hatte in den vergangenen Tagen Besuch von Freunden aus Hamburg. Diese haben eine zweijährigen Sohn, dem sie zwischendurch mal einen Apfel klein schneiden, wenn er Hunger hat. Zu diesem Zweck hatte der Vater des Kindes ein Obstmesser im Rucksack. Und das ist strafbar in Großbritannien. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Diese Lektion lehrte uns heute ein freundlicher Polizist, der den Obstmesser besitzenden Vater am London Eye stoppte, nachdem er den Rucksack auf den Scanner gelegt hatte: „Sie haben ein Messer bei sich. Kommen Sie bitte mit.“
Nach einer Rechtsbelehrung, der Einwilligung das Messer sofort einziehen zu lassen und der Unterschrift unter das Geständnis durften wir doch noch ins London Eye. Der Polizist hat uns dann noch gesagt, dass das Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt werde. Schließlich würde allein am London Eye täglich zwei Müllsäcke voller Messer eingesammelt und ebenso viele Anzeigen erstattet.

Hintergrund ist übrigens der Kampf gegen „Knife crime“. Es vergeht kaum eine Woche, in der kein Jugendlicher von einem anderen erstochen wird. Aber dass der Kampf gegen die Jugendbanden dazu führt, dass man als Tourist seinem Kind unterwegs keine Äpfel mehr schälen darf, finde ich doch etwas übertrieben.

Behinderte Menschen in den Medien

Ich beobachte, seit ich hier bin, wie die britischen Medien mit dem Thema Behinderung umgehen und bin beeindruckt. Ich gebe allerdings zu, ich ignoriere die Boulevardpresse völlig, was angesichts des umfangreichen Angebots guter Tageszeitungen nicht wirklich schwer ist.

Was mir dabei besonders auffällt ist, dass behinderte Menschen hier weit öfter selbst zu Wort kommen als ich das in Deutschland wahrgenommen habe. Und offensichtlich scheint es auch eine ausreichende Anzahl an Leuten zu geben, die man als Journalist befragen kann und die auch noch schlaue Sachen sagen. Die Verbände, so mein Eindruck, machen hier professionelle Pressearbeit, was in Deutschland ganz und gar nicht der Fall ist. Viele haben nicht einmal einen Presseverteiler.

Und behinderte Menschen beteiligen sich hier viel stärker an Diskussionen, so scheint mir. Artikel wie dieser erwecken bei mir diesen Eindruck. Und die Journalisten gehen anders mit den Leuten um. Zu dem Programm der Regierung zur Gleichstellung behinderter Menschen druckte der Guardian die Meinungen verschiedener Verbände und Lobbygruppen. Ich habe mir mal den Spaß erlaubt und nachgesehen, wie oft die taz in den letzten sechs Monaten über das Behindertengleichstellungsgesetz berichtet hat. Das Wort, seine Varianten und Abkürzung ergab keinen Treffer im Online-Archiv. Das Wort DDA findet sich im Guardian Online-Archiv fünf Mal seit Oktober. Insgesamt liefert die Suche sogar 86 Treffer.

Ich habe dennoch nicht den Eindruck, dass behinderte Menschen zu wenig in den deutschen Medien vorkommen. Die Frage ist, wie sie dargestellt werden und welche Themen behandelt werden. Wie schwer es ist in Deutschland mit einem behindertenpolitischen Thema in die Medien zu kommen, kann man gerade hier nachlesen.

50 Jahre Contergan

Am 1. Oktober 1957, kam Contergan in Deutschland auf den Markt, hergestellt von der Stollberger Firma Grünenthal. Es war ein Schlafmittel, das auch für Schwangere gut verträglich sein sollte. In der Folge kamen tausende Kinder mit Fehlbildungen und fehlenden Gließmaßen zur Welt.

Der Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer (BCG) in Köln hat aus diesem Anlass eine Mahnwache vor den Werkstoren von Grünenthal veranstaltet und zu einem Boykott von Produkten von Grünenthal und seiner Tochterunternehmem aufgerufen. Es geht unter anderem um zu geringe Entschädigungsleistungen. Grünenthal zahlte damals über 100 Millionen Mark plus 10 Millionen Zinsen in eine Stiftung ein. Der deutsche Staat zahlte weitere 100 Millionen DM ein. Streitpunkt ist seit Jahrzehnten die geringen Rentenleistungen. Knapp über 500 Euro bekommt ein Contergangeschädigter maximal im Monat. Das deckt weder Pflegekosten noch sonstige Aufwendungen.

In den Leserbriefen bei Kobinet liefern sich derzeit Contergangeschädigte und Mitarbeiter von Grünenthal einen Schlagabtausch. Die Mitarbeiter fürchten um ihre Arbeitsplätze, wenn Grünenthal noch einmal zur Kasse gebeten würde und kritisieren den Boykottaufruf. Die Contergangeschädigten wollen selbstbestimmt leben, dafür reicht aber das Geld nicht. Und um die Gerechtigkeit geht es natürlich auch. Unterdessen zahlt der deutsche Steuerzahler nämlich die Renten, weil das Geld von Grünenthal längst aufgebraucht ist.

Ich kann die Empörung der Contergangeschädigten verstehen, auch wenn ich finde, dass sie bereits in den vergangenen Jahren besser ein wenig lauter gewesen wären. Ich finde den Vergleich, der damals ausgehandelt wurde, völlig realitätsfern. Niemand hat darüber nachgedacht, wie man die Pflege von jemandem ohne Arme und Beine dauerhaft finanzieren soll. Vieles wurde auf die unterdessen betagten Eltern abgewälzt. Wer einen Schaden verursacht, muss ihn auch wieder gut machen. Warum das bei Grünenthal nicht gilt, verstehe ich nicht. Mit Schaden meine ich in erster Linie, dass behinderungsbedingte Kosten übernommen werden. Es geht nicht darum, Milionen an Schmerzensgeld auszuzahlen, sondern einen wirklichen Nachteil auszugleichen.

Ich bin selber durch einen ärztlichen Kunstfehler querschnittgelähmt und mein Lebensstandard ist nur deshalb ein normaler, weil nicht auch noch die behinderungsbedingten Mehrkosten auf meinen Schultern lasten. Die Berufshaftpflichtversicherung des verursachenden Arztes tritt dafür ein. Um mal ein Beispiel zu nennen: Der Umbau meines Autos auf Handgas und Handbedienbremse hat fast 4000 Euro gekostet. Wäre ich contergangeschädigt hätte ich dafür in Deutschland unter Umständen keinen Kostenträger. Die Krankenkassen sind für sowas nicht zuständig. Teilweise zahlen die Arbeitsämter den Umbau, aber nur wenn man eine Arbeitsstelle hat. Nun ist die Beschäftigungsquote von Leuten mit derartigen Behinderungen aber eher bescheiden. Die Mehrheit hat also keinen Kostenträger. Und es gäbe noch viele andere Beispiele. Eine 24-Stunden-Assistenz, die jemand, der keine Beine und Arme hat, unter Umständen braucht, deckt die Pflegeversicherung nicht ab. Das Sozialamt springt ein und ich kenne mehrere Leute, die auf Hartz IV-Niveau runtergekürzt wurden, um die Pflegekosten zu decken (die Angehörigen auch gleich mit). Und da verstehe ich die Wut so mancher Leute auch nach 50 Jahren schon, wenn sie erahnen, wie die Bilanzen der Firma Grünenthal aussehen.

Die wenigsten wollen sich bereichern, sondern ein einigermaßen normales Leben führen, was mit 500 Euro nicht zu machen ist. Behindert sein ist teuer.

Die Tagesthemen haben vor ein paar Tagen eine Bericht zu Contergan gezeigt und dabei einen Mann ohne Arme porträtiert. Er ist Stellvertreter des Landrats und Paralympicsteilnehmer. „Ganz beeindruckend“, „toll wie er sein Leben meistert“ und andere Floskeln kamen schon in der Anmoderation vor. Sie haben auch erwähnt, dass es die Mahnwache vor dem Werksgelände gab. So ganz stimmig war der Teil der Sendung nicht. Und ganz fair war auch der Interviewte nicht. Er hat eher abfällig über die Leute geredet, die sich immer noch an Grünenthal reiben. Die Lebenssituation von Contergangeschädigten ist eben nicht homogen. Wer einen Arbeitsplatz hat und nicht auf Pflege angewiesen ist, den interessiert Grünenthal vielleicht nicht mehr. Ich interessiere mich auch nicht mehr für den Arzt wegen dem ich querschnittgelähmt bin – jedenfalls so lange nicht wie seine Versicherung meine behinderungsbedingten Kosten begleicht. Ich kann aber Leute verstehen, die sich alles vom Mund absparen müssen, für jeden Mist mit den Behörden und Krankenkassen diskutieren müssen und die wissen, der eigentliche Verursacher würde Hilfsmittel xy aus der Portokasse zahlen. Das würde mich wahrscheinlich auch bis an mein Lebensende an Werkstore treiben.

Auch blinde Menschen dürfen Lehrer werden – selbst in Bayern

Weil sie das Kultusministerium in Bayern nicht zum Referendariat zugelassen hat, musste eine blinde Frau, die Lehrerin werden möchte, gegen das Land Bayern klagen. Das Ganze spielte sich nicht etwa kurz nach dem Krieg ab, sondern ist eine nagelneue Gerichtsentscheidung.

Sie hat den Gerichtsprozess gewonnen und muss so schnell wie möglich ein Referendariat zugelassen werden. Die Richter sahen durch das Verhalten des Landes ihr Grundrecht auf freie Berufswahl beeinträchtigt. Ihr Anwalt sagte, seit 1973 habe es einen derartigen Rechtsstreit nicht mehr gegeben. In Deutschland gebe es mindestens 20 bis 30 blinde Lehrer an Regelschulen.