Wenn man in Deutschland einen Menschen mit geistiger Behinderung mit Hakenkreuzen beschmiert, wird das vom Staatsschutz wegen „der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verfolgt. In Großbritannien wäre das ein Disability Hate Crime. Ist es in Deutschland wirklich egal, ob man eine Wand beschmiert oder einem behinderten Menschen, der sich nicht wehren kann, so etwas antut?
ich gehe mal davon aus, dass das bemalen nicht damit einverstandenen personen noch getrennt bestraft wird, wenn die täter gefunden sind. hoffe ich doch zumindest mal. nur dass das eben keine sache des staatsschutzes ist.
Ähnlich wie sdf: Als Zweidrittellaie würde ich annehmen, dass es sich hier um eine Körperverletzung (und nebenher auch Sachbeschädigung, nämlich der Kleidung des Opfers) handelt. Insofern ist das auch juristisch nicht egal.
Zusätzlich zu meinen Vorrednern möchte ich hoffen, dass es in D. juristisch egal ist, ob man das einem behinderten oder nichtbehinderten Menschen antut. Ich will auch nicht mit Hakenkreuzen beschmiert werden.
Ansonsten werfe ich gerne auch § 328 StGB ins Spiel (gekürzt):
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,… wer eine nukleare Explosion verursacht.
Ist ein ähnliches Prinzip.
Ich bin wirklich gespannt, wie das ausgeht. Mein Optimismus ist deshalb etwas getrübt, weil ich die Debatten aus dem Strafrecht schon kenne. Vergleicht mal die Mindeststrafe bei §177 Strafgesetzbuch mit §179 Strafgesetzbuch. Mir hat mal ein Jurist erklärt, man setzt voraus, dass man bei behinderten Opfern weniger kriminelles Potenzial braucht, um eine Straftat zu begehen als bei nicht behinderten Opfern. Deshalb sei auch die Strafe geringer.
Genau – der Krüppel ruft durch seine pure Existenz ja schon zu Straftaten auf.
Was ist der auch un“begleitet“ unterwegs – sowas gehört doch mal direkt bestraft, durch Anglotzen, Betuscheln, Anpöbeln, Verprügeln, Antatschen, Vergewaltigen oder eben rassistisch Beschmieren.
Blieben die brav in ihren SONDERabschiebeanstalten und lächelnd in ihren Ghettos, dann würd doch gar nix passieren …
Die Engländer haben sich da einen spez. Straftatsbestand geschaffen brauchts aber bei eigendlich nicht – wir haben vieles im Grundgesetz schon verankert und in den allg. Gesetzen BGB etc. schon geregelt.
Was in Deutschland aber noch fehlt ist das Bewußtsein das behinderte Menschen in vollem Umfang die gleichen Rechte zustehen – eine gesetzl. Sonderregelung würde den Behinderten in dieser Beziehung wohl eher schaden.
Es wird bei uns halt differenzierter zu betrachten sein da hier gleichzeitig mehrere Gesetze aus ganz unterschiedlichen Bereichenverletzt werden:
1. Ja es ist juristisch egal wo sowas hingeschmiert wird – und ich denke zu Recht denn die Verfassungsfeindlichkeit ändert sich ja nicht.
2. Nein denn natürlich wird das beim beschmieren von Menschen noch unter den Aspekten Menschenwürde, Beleidigung, evtl. auch Körperverletzung gesondert zu bestrafen sein.
Es muss also ein Gesetz her, das man behinderte Menschen nicht beschmieren darf.
Nicht-behinderte darf man dann, daraus folgend, beschmieren?
Ein Behinderter ist also mehr in seiner Würde verletzt, als ein nicht-Behinderter?