Körperliche Arbeitsanforderungen

Was man bei der Suche nach seinem Impfpass so alles in alten Ordnern findet… Ich hatte es schon längst vergessen. Unangenehme Dinge vergisst man ja gerne und damals kam ich mir ziemlich machtlos vor. Heute kann ich darüber lachen und darüber bloggen.

Beim Suchen fiel mir ein gelber Zettel ins Auge. „Studentische Hilfskraft gesucht“ steht darauf. Ich hatte ihn fein säuberlich abgeheftet. Die „Zeitschrift für Politikwissenschaft“ suchte 1997 eine studentische Hilfskraft. Zur Tätigkeit steht auf dem Zettel: „Mitarbeit bei verschiedenen redaktionellen Tätigkeiten, z.B. Korrekturlesen, formale Bearbeitung von Rezensionen, Arbeiten mit einer Bücherdatenbank, Erfassen und Bearbeitung von Büchern, allgemeine Bürotätigkeiten, sukzessive Einbindung in alle zur Herausgabe und Koordination der Bibliographie erforderlichen Arbeitsschritte.“

Ich war damals Studentin der Politikwissenschaft und bewarb mich um die Stelle. Hinter dem gelben Blatt mit der Stellenausschreibung entdeckte ich ein Schreiben, über das ich heute laut lachen kann. „Zeitschrift für Politikwissenschaft“ steht auf dem Briefkopf. „Herausgegeben von Klaus Dicke, Eberhard Schütt-Wetschky und Gesine Schwan.“ Gesine Schwan kannte ich damals noch nicht. Ich war selbst überrascht als ich den Namen dort heute entdeckte. Ich nehme aber zur Ehrenrettung der Herausgeber an, dass sie den Brief nicht kannten und nur das Briefpapier dafür herhalten musste.

Unterhalb des Briefkopfs schreibt mir eine promovierte Mitarbeiterin:

„Sehr geehrte Frau Link, wir danken Ihnen für Ihre Bewerbung. Es tut uns sehr leid, Ihnen mitteilen zu müssen, daß wir die ausgeschriebene Stelle aufgrund der körperlichen Arbeitsanforderungen nicht mit einer Rollstuhlfahrerin besetzen können. Wie telefonisch besprochen, senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen zu unserer Entlastung zurück. Wir wünschen Ihnen für ihre private und berufliche Zukunft alles Gute.“

Das Schreiben ist jetzt neun Jahre alt und wenn ich meinen Lebenslauf heute rückwirkend betrachte, muss ich einfach ganz unbescheiden lachen. Und noch etwas freut mich: So ein Schreiben schickt heute niemand mehr ungestraft raus. Seit 2001 ist das Ablehnen von behinderten Bewerbern wegen ihrer Behinderung schadensersatzpflichtig. Das (kommende) Gleichbehandlungsgesetz verbietet es ebenfalls. Es gibt natürlich Ausnahmen! Aber dieses Schreiben ist aus heutiger Sicht ein gefundenes Fressen für jeden Juristen und das freut mich sehr! Damals konnte ich juristisch nichts dagegen tun. Ich musste das einfach hinnehmen.

Ich wünsche der „Zeitschrift für Politikwissenschaft“, dass sie unterdessen wenigestens einen behinderten Mitarbeiter hat. Nicht als Wiedergutmachung, sondern aus Einsicht.

9 Kommentare

  1. Uwe Keim sagt:

    Da siehst mal, wie krank die Gesetzgebung ist; genau wie bei den "Frauen-Gesetzen":

    Die Behinderten und Frauen proklamieren gleicht behandelt werden zu wollen, aber wenn’s dann nicht so läuft wie sie es sich wünschen, dann wird doch wieder nach Papa Richter gerufen und geklagt.

    Echt irre so was.

  2. Christiane sagt:

    @ Uwe
    Ich erkenne bei der Geschichte keine Gleichbehandlung. Hast Du den Text überhaupt gelesen?

    Es ist einfach diskriminierend bei einer derartigen Tätigkeitsbeschreibung mit der Begründung "Rollstuhlfahrerin" abzulehnen. Die kannten mich nicht, konnten also gar nicht beurteilen, ob ich körperlich zu irgendwas nicht in der Lage bin. Ich verstehe nicht, wie man was dagegen haben kann, dass der Gesetzgeber Diskriminierungen im Arbeitsleben eine Absage erteilt. Ich fände schlimm, wenn es dem Gesetzgeber egal wäre.

  3. Frank sagt:

    @ Uwe

    Genau darum geht es: Behinderte wollen gleich behandelt werden. Eine Ablehnung eines Jobs mit der Behinderung als Begründung ist nicht akzeptabel. Jeder Arbeitssuchende hat davon auszugehen, dass ausschließlich die Qualifikation bei der Wahl des Arbeitgebers entscheidend ist. Ob einer im Rollstuhl sitzt oder lange Haare hat sind keine Ausschlusskriterien. Gerade in Deutschland gelten Behinderte immer noch als nicht leistungsfähig genug. Daher sind die Chancen im Arbeitsmarkt schlechter als sie sein müssten. Der Gesetzgeber hat daher die Pflicht dort, wo der Markt nicht marktgerecht funktioniert, einzugreifen, um qualifizierte behinderte Arbeitssuchende vor Benachteiligungen zu schützen.

  4. Gerhard sagt:

    Mit den gesetzlichen Regelungen wurde erreicht, dass Unternehmen nicht mehr den wahren Ablehnungsgrund nennen, sondern stattdessen eine unverfänglich formulierte Standardantwort verschicken. Tolle Leistung.

  5. Christiane sagt:

    @Gerhard

    Es ist nicht verboten, die Begründung in den Brief zu schreiben, sondern behinderte Menschen wegen ihrer Behinderung zu benachteiligen. Es geht bei solchen Regelungen nicht zuletzt um ein Signal und es gibt durchaus Fälle, bei denen Arbeitgeber sehr wohl offen äußern, dass sie die Behinderung eines Bewerbers stört. Die Stadt Frankfurt ist verurteilt worden, weil sie einen behinderten Bewerber ohne Grund abgelehnt hat: http://www.agsv.nrw.de/recht/urteile/schadensersatzurteil.html Ich nehme an, es ist in dem Fall zu beachten, dass es sich um den öffentlichen Dienst handelt.

  6. Christian sagt:

    Einige Argumentationen in dieser Diskussion finde ich recht merkwürdig. Christiane hat sich nicht für eine Stelle als Vorarbeiterin auf der Baustelle beworben, sondern für eine redaktionelle Tätigkeit. Und die dürfte in geistiger Hinsicht höhere Anforderungen stellen als in körperlicher. Ganz abgesehen davon ist die Begründung für die Ablehnung – ob juristisch haltbar oder nicht – in ethischer und menschlicher Hinsicht eine Katasrophe.

  7. Christiane sagt:

    @Christian
    Danke, Du bringst es auf den Punkt.

  8. lachgas sagt:

    ja traurig traurig …
    Auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz hab ich mich beim Finanzamt beworben und wurde dann nicht genommen, entweder weil ich für die falsche Partei war oder wg meiner Behinderung (über die sie sehr genau Bescheid wissen wollten, obwohl ich ja nur ne Spastik hab und Büroarbeiten ohne Probleme ausführen kann)
    Mein Freund hatte ein Praktium bei einer bekannten Firma gemacht und an seinem letzte Tag wurde ihm dann gesagt das man ihn gerne behalten würde man aber Behinderte (er ist Rollstuhlfahrer, kann nicht laufen und Einhänder) nur einstellen könne wenn sie nix kosten ….
    Er war dann sprachlos.

  9. […] gar nicht. Gesetze ändern sich, Menschen ändern sich und manchmal auch Unternehmen. Ein Verlag, der mich 1997 noch als studentische Hilfskraft ablehnte, weil ich Rollstuhlfahrerin bin, gibt 2010 ein Buch zum Behindertengleichstellungsrecht in […]