Diskriminierung im Urlaub und die Berichterstattung

Weil ihr behinderter Sohn Windeln trägt, wurde eine Familie von der Vermieterin einer Ferienwohnung auf Usedom wieder nach Hause geschickt. Das berichten Spiegel Online und andere.

Ich frage mich allerdings, warum ich bei meinen ehemaligen Kollegen bei dpa ohne Einordnung die Aussage der Vermieterin lese, Windeln gehörten nicht in den Hausmüll, sondern in den Sondermüll. Keine Einordnung, kein Widerspruch. Spiegel Online hat diese Aussage überprüft, als falsch dargestellt und nennt übrigens auch den Namen der Vermieterin.

Und dann steht in der Agenturmeldung noch die Regelung, dass Vermieter übermäßige Verschmutzung nicht dulden müssen. Diese Regelung hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Urlaub behinderter Menschen zu tun. Sie in Verbindung mit inkontinenten Urlaubern zu bringen, empfinde ich als diskriminierend. Behinderte Urlauber sind nicht dreckiger als andere, auch nicht solche, die inkontinent sind. Da reicht es nicht, dass man die Verbraucherzentrale NRW darauf hinweisen lässt, dass Windeln alleine kein Kündigungsgrund sind. Stattdessen fehlt in dem Artikel komplett, dass es sich um ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz handeln könnte.

6 Kommentare

  1. Dorothea sagt:

    Es wird sich eben nicht um einen Verstoss gegen das Gleichheitstrallafitti handeln, denn die Vermieterin vermietet nicht in genügend großem Rahmen.

    Privatpersonen und kleinen Unternehmen ist es weiterhin gestattet, Krüppel nicht zuzulassen, zu diskriminieren, zu beleidigen, hinauszujagen.

    Das Gleichheitstrallalla ist nichts anderes als Sand in den Augen der Menschen.

  2. uljo sagt:

    Hallo und guten Tag,

    es gibt aber auch dies:

    „Das Kinderzimmer der Ferienwohnung
    – Bild –
    In diesem Etagenbett (200 x 90 cm) schlafen Kinder gerne und so manches schöne Ferienerlebnis wird im Traum noch einmal wahr. Elephant ‚Rüsselchen‘ und Kater ‚Tom‘ erwarten Euch in frisch bezogenen Betten.

    Nebenbei erwähnt: Die Matratzen haben einen Schutzbezug, darum ist es auch nicht schlimm, wenn mal ein Malheur passieren sollte. Selbst wenn jemand Bettnässer ist, gibt es deswegen in dieser Ferienwohnung kein Problem.
    Informieren Sie uns einfach vorab, dann brauchen Sie sich darüber keine Gedanken mehr zu machen.“

    Gelesen auf einer homepage eines Gastgebers am Schönberger Strand.
    Schade, dass Betroffene wohl nur durch Zufall davon erfahren können.

  3. Netty sagt:

    Das ist ja schrecklich. Leute gibt es, ich bin immer noch geschockt darüber.

  4. kevin sagt:

    ich finde es gut, dass es noch so was gibt wie uljo schreibt. habe selbst noch mit 14 probleme damit. wo gibt es die ferienwohnung? uljo mail mir bitte mal.

  5. uljo sagt:

    Hallo Kevin und alle anderen hier,

    ich weiß zwar nicht, ob es hier erlaubt ist, eine homepage zu benennen, aber ich schreibe sie hier einfach mal hinein.
    Vielleicht wird es ja als gut gemeinte Hilfestellung für Betroffene akzeptiert:

    http://www.schoenberger-strand.eu

    Gruß uljo

  6. dania sagt:

    „Krüppel nicht zuzulassen, zu diskriminieren, zu beleidigen, hinauszujagen.“

    Schon Krüppel zu sagen finde ich deskriminierend