„Die Stadt gehört Dir“ werben die Wiener Linien, die Verkehrsbetriebe der Stadt Wien, für ihre öffentlichen Verkehrsmittel. So ganz stimmt das aber nicht. Rollstuhlfahrern soll dieses Gefühl auf der U-Bahnlinie 6 nur zuteil werden, wenn sie nicht alleine mit der U-Bahn fahren, sondern eine „Begleitperson“ mitnehmen. Überall in den Stationen hängen Ausschnitte aus den Beförderungsbedingungen, in denen unter anderem steht, dass Rollstuhlfahrer die U-Bahnlinie 6 nicht ohne Begleitung nutzen dürfen. Da ich U-Bahnen von Sydney bis New York kenne und diese durchaus eigenständig nutze, erschließt sich mir nicht, warum das in Wien anders sein soll. Ich kann schon auf mich selber aufpassen. Und deshalb habe ich gegen die Wiener Linien ein Schlichtungsverfahren angestrengt. Wenn dieses scheitert hätte ich sogar ein Klagerecht, aber danach sieht es nach dem Termin am Anfang der Woche nicht aus.
Ich habe am Montag ein Schlichtungsverfahren gegen die Wiener Linien auf Grundlage des Österreichischen Behindertengleichstellungsgesetz initiiert. Österreich ist uns zumindest in einem voraus: Sie haben seit 1. Januar ein Behindertengleichstellungsgesetz, das auch die Wirtschaft einbezieht. Behinderte Menschen dürfen nicht diskrimiert werden, das gilt auch für Wirtschaftsunternehmen. Wer sich diskriminiert fühlt, kann ein Schlichtungsverfahren einleiten. Scheitert das, landet die Sache unter Umständen vor Gericht.
Das Schlichtungsverfahren fand im Bundesozialamt statt. Dort ist ein Raum eingerichtet, der einem Gerichtssaal ähnelt. Vorne sitzen zwei Mitarbeiterinnen des Amtes, eine schreibt mit, die andere führt die Verhandlung.
Die Wiener Linien zeigten sich sehr gesprächsbereit und erklärten, sie hätten selbst ein Interesse daran, die Beförderungsbedingungen zu ändern. Das Verkehrsministerium habe ihnen diese Auflage gemacht. Dieses begründe das wie folgt: Die U6 habe nämlich keine so genannten Prallwände. Wenn die Bahn scharf bremst oder sogar auf eine andere Bahn auffährt, bestehe die Gefahr, dass Rollstuhlfahrer zur Gefahr für andere Fahrgäste werden – mein Rollstuhl, meine Waffe. Die Begleitperson soll dafür Sorge tragen, dass Rollstuhlfahrer nicht durch die Bahn fliegen. Dass die Begleitperson bei einem Aufprall als erstes einmal selbst fliegt, scheint keine Rolle zu spielen.
Ich war mal in einem Bus bei einem Auffahrunfall und kann sagen, dass ich die einzige war, die noch stand nach dem Knall. Für mich ging die Gefahr von den Leuten aus, die über mich drüber flogen. Ist halt alles eine Frage der Sichtweise.
Jedenfalls haben die Wiener Linien bei dem Schlichtungstermin berichtet, dass das Verkehrsministerium nicht mehr die aufsichtsführende Behörde sei. Sie sind bereit, mit Beteiligung der Behindertenverbände, einen Antrag auf Änderung der Beförderungsbedingungen bei der neuen aufsichtsführenden Behörde zu stellen. Seit 2005 ist nämlich eine Abteilung der Stadt Wien zuständig. Die Beförderungsbedingungen könnten also schon länger geändert sein. Bis die Stadt Wien eine Entscheidung getroffen hat, ist die Schlichtung ausgesetzt. Aber ich bin zuversichtlich, dass der Slogan der Wiener Linien „Die Stadt gehört Dir“ bald auch für Rollstuhlfahrer gilt.
P.S.: Mein Dank gilt übrigens schon jetzt den engagierten Menschen von BIZEPS, die sich im österreichischen Recht weit besser auskennen als ich und mich unterstützen.
Ist ja schon irgendwie beruhigend, dass bürokratische Mühlen auch wo anders langsam mahlen. Und noch schöner ist es, dass man mit etwas Durchsetzungskraft und Durchhaltevermögen das ganze wesentlich beschleunigen kann :-)
Moin Christiane,
wie kommt es, dass Du als deutsche Staatsbürgerin das im fernen Wien bewirken kannst? Hier nicht möglich und ein öster. Rolli-Fahrer kann das auch nicht?
Liebe Grüße von Ralph
@Ralph
Im Österreichischen Gesetz steht nicht, dass ich Österreicherin sein muss, um mich diskriminiert zu fühlen. Zudem promoviere ich an der Uni Wien berufsbegleitend und das Institut meines Fachbereichs liegt an der U6. Und wenn immer nur alle warten, dass wer anderes was unternimmt, passiert gar nix.
Übrigens hat auch jemand, der nicht in Deutschland lebt, ein Klagerecht gegen Behörden des Bundes, wenn diese ihn aufgrund seiner Behinderung benachteiligen. Das wäre ja noch schöner. Könnte zum Beispiel am Flughafen (Bundespolizei) der Fall sein.
Erst mal Hut ab vor deinem Elan Christiane :-)
Aber – ob sich ein nichtweißer "Nichtdeutscher" sooo einfach gegen Diskriminierung als "Behinderter" wehren kann, wage ich zu bezweifeln – denn immerhin hätte/hat er/sie es nicht nur mit "behinderungs"bezogener, sondern auch mit rassistischer Diskriminierung zu tun.
Inwiefern deine U6-Aktion also einer schwarzen Nichösterreicherin genauso gelungen wäre – who knows, who am I to decide?
Solidarischen Gruß
Dorothea
.. werfe noch ein "t" bei der Nich(t)österreicherin hinterher, oder will es jemand haben? *ggg*
@Dorothea: Deine Vermutung ist – zum Glück – falsch. Auch ein – wie Du es nennst "nichtweißer Nichtdeutscher" hätte die gleichen Chancen. Ich habe Christiane als Vertrauensperson (und Mitarbeiter von BIZEPS) unterstützt.
Da ich aber auch Vorstandsmitglied des "Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern" bin, hätte ich jeden unterstützt, der da diskirminiert wurde. Der Klagsverband berät nämlich unabhängig von der Ursache der Diskriminierung und es ist auch egal, ob es eine rassische Diskriminierung ist, oder diese auf Grund der Behinderung entsteht.
Es ist leider – das sei mir als Österreicher erlaubt zu sagen – eine Unart, wenn man unterschiedliche Minderheiten gegeneinander ausspielt. Wenn es der Gesetzgeber macht – so wie derzeit der deutsche im Rahmen des geplanten Anti-Diskriminierungsgesetzes, ist es eine Schweinerei, gegen die man auftreten muss.
Hallo Martin,
_ich_ will bestimmt keine "unterschiedlichen Minderheiten gegeneinander ausspielen". Ich will sie mit meinen Einwürfen nur sichtbar machen – es ist in Deutschland tatsächlich so, daß du als "Behinderter" eh wenig wert bist, und als Nichtweißer schon gerade. Wenn du als Nichtweißer aber auch noch "behindert" bist, hast verloren. Dann schieben sie dich flugs von A nach B und zurück, weil jeder jeweils nicht "zuuuuständig" ist.
"Nichtweiße" übrigens, weil "weiße" AusländerInnen, z.B. SkandinavierInnen, US-AmerikanerInnen, Britinnen etc. hier nicht, zumindest nicht in großem Maße, rassistische Gewalt erleben müssen. Die geht tatsächlich über die Hautfarbe – da kann jemand in 3. Generation den deutschen Pass haben, ist aber immer noch "Kanack".
Und wenn euer Klagsverband alle unterstützt, ist doch klasse. Gut, dass Ihr das Ausspielen nicht mit besorgt :-)
Hier allerdings wirst hin und her "geschoben", teils durchaus wörtlich: wirst als Frau diskriminiert, wird das über deine "Behinderung" begründet und ist nicht Thema von Fraueninis, wirst als Krüppel diskriminiert, liegt es am Frausein und hat nix mit "Behinderung" zu tun.
Ganz davon abgesehen, daß Frausein und Rollstuhlfahren ja eh nur zu Diskriminierungszwecken taugt – "behinderte" Frau ist ja lediglich nur ein geschlechtsloser "Behindi", ein Pflege- und Kümmerfall.
Solidarischen Gruß,
D.
[…] Ich hatte schon kaum noch dran geglaubt, aber jetzt haben sie sich doch bewegt. Mein seit mehr als einem Jahr laufendes Schlichtungsverfahren gegen die Wiener Linien wegen Diskriminierung ist beendet. Die Wiener Linien werden ihre Beförderungsbedingungen ändern. Auch Rollstuhlfahrer dürfen künftig alle U-Bahnen der Stadt Wien ohne Begleitpersonen nutzen. In einer Mitteilung der Wiener Linien an das Bundessozialamt und mich heißt es: […]