Zum Wohle der Volksgesundheit

Seit ein paar Minuten geht die Nachricht über den Ticker, dass Inzest in Deutschland weiterhin strafbar bleibt. Was mich sehr sehr schockiert ist nicht einmal das Urteil selbst (auch wenn ich es nicht gut finde), sondern die Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Zitat aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:

„Der Gesetzgeber hat sich zusätzlich auf eugenische Gesichtspunkte gestützt und ist davon ausgegangen, dass bei Kindern, die aus einer inzestuösen Beziehung erwachsen, wegen der erhöhten Möglichkeit der Summierung rezessiver Erbanlagen die Gefahr erheblicher Schädigungen nicht ausgeschlossen werden könne. Im medizinischen und anthropologischen, von empirischen Studien gestützten Schrifttum wird auf die besondere Gefahr des Entstehens von Erbschäden hingewiesen.“

Ich halte das Urteil wegen seiner Begründung für einen Dammbruch. Das Bundesverfassungsgericht bewertet damit das Leben behinderter Menschen als weniger wert als das von nicht behinderten Menschen. Die Verhinderung behinderten Lebens ist damit wichtiger als das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Ich muss sagen, das hätte ich in Deutschland nicht für möglich gehalten. Dass überhaupt Eugenik einmal als Begründung für eine Gerichtsentscheidung genutzt werden würde, fand ich bis heute vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte für unvorstellbar. Konsequenterweise müsste man jetzt auch allen Menschen mit dominanten Erbanlagen für bestimmte Krankheiten oder Behinderungen das Kinder kriegen untersagen. Ich bin zu tiefst getroffen und kann es gar nicht glauben.

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgericht sieht das übrigens ähnlich wie ich. Ich zitiere dpa:

„Der Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer, stimmte gegen die Entscheidung seiner sieben Kollegen. Seiner Ansicht nach «spricht viel dafür, dass die Vorschrift in der bestehenden Fassung lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat.» «Eugenische Gesichtspunkte» – also das Risiko von Erbschäden – dürften verfassungsrechtlich nicht berücksichtigt werden. So würden andere Risikogruppen nicht mit Strafe bedroht, selbst wenn die Schädigungsgefahr noch höher sei.“

26 Kommentare

  1. Brenrhad sagt:

    Wie Hassemer treffend formuliert: „Eine Berücksichtigung eugenischer Gesichtspunkte ist von vornherein kein verfassungsrechtlich tragfähiger Zweck einer Strafnorm.“

    Und weiter: „Es spricht viel dafür, dass
    die Vorschrift in der bestehenden Fassung lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat.“

    Eines erscheint mir notwenig und folgerichtig zu sein: Eine solche 7:1 Entscheidung in einer offenkundigen Moralfrage mit ausgerechnet Hassemer als Vertreter eines Minderheitsvotums wird noch heftige Diskussionen auslösen (müssen).

  2. Brenrhad sagt:

    sorry fürs Doppelzitat…

  3. Specki sagt:

    Dasselbe habe ich auch gedacht, als ich die Begründung las. Aber leider ist das die herrschende Metalität, die in Deutschland Behinderten, gerade von konservativen Kreisen, entgegenschlägt.

    Das hat mich an eine meiner ehemaligen Ärztinnen erinnert, die mir kurz nach Diagnostik davon abriet, mit meinen Genen Kinder in die Welt zu setzen.

  4. Träumer sagt:

    Jetzt stützt sich sogar das höchste deutsche Gericht, bei einer Urteilsbegründung, wieder auf rechtes Gedankengut. Die haben unsere Gesellschaft wohl schon wieder weiter unterwandert als ich es mir vorstellen konnte.

    Inzest – vom moralischen her sicher ein schwieriges Thema, zumindest in diesem Fall wäre eine liberalere Haltung angemessen.

    Da ich es nicht besser hätte schildern können hab‘ ich einen Teil deines Postes bei mir, natürlich mit Link und Urheber, eingestellt – hoffe du hast nichts dagegen. Das muß doch eine breite Leserschaft erreichen. Ich denke die Mehrheit wird diesen ungeheuerlichen Vorgang sonst einfach übersehen.

    mlg reinhold

  5. Talor sagt:

    Das ist doch unsinnig. Selbst wenn man der Begründung folgt, warum sollte dann „verhüteter Sex“ verboten sein?

    Trotzdem denke ich nicht, dass das Gericht das Leben Behinderter geringer schätzt, schliesslich steht das ja nicht explizit in der Begründung.
    Dass ein Leben als Behinderter ungleich mühsamer ist, steht aber wohl nicht zur Debatte.

  6. Christiane sagt:

    @Talor
    Du machst genau das Gleiche: Du bewertest pauschal das Leben mit Behinderung als „mühsam“ also als etwas Negatives. Woher nimmst Du dieser Erkenntnis? Kennst Du alle Menschen mit Behinderungen? Hast Du sie alle gefragt, ob sie ihr Leben als mühsam empfinden?
    Ich empfinde mein Leben nicht als mühsamer als das meiner Freunde, Kollegen und Mitmenschen. Und ich wehre mich massiv gegen solche Pauschalisierungen. Aber das ist genau das, was über das Urteil transportiert wird.

  7. Andi sagt:

    Deutschland war, ist und wird ein Aussortierungsland bleiben. OK die Zeit von 33-45 im 20 Jhdt. ist vorbei. Sortiert werden die Menschen aber immer noch in mehr oder weniger Wert. Bis sich das hier ändert muss noch viel Wasser die Isar, die Elbe, den Rhein und alle anderen Deutschen Flüsse runter laufen. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Ein Freispruch wäre in Deutschland wohl viel zu revolutionär gewesen. Habe die Schlagzeile einer großen bildenden Zeitung schon parat dafür: „Auf geht´s jeder darf mit jedem poppen“

  8. Mia sagt:

    Die Urteilsbegründung hat auch mich schockiert.

    Mit dieser Argumentation müsste konsequenterweise meinem Freund und mir ebenfalls verboten werden, Kinder in die Welt zu setzen. (Seine Behinderung ist genetisch.) Ebenso allen Leuten, bei denen eine Erbkrankheit in der Familie vorkommt.

    Dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 solchen Mist veröffentlich, halte ich für sehr bedenklich.

  9. dot tilde dot sagt:

    zweiter senat, na gut. aber gleich so krude – das hätte ich jetzt nicht gedacht.

    dieser geruch nach der idee von besser zu verhinderndem leben, der passt mir gar nicht. es gibt andere urteile, wie zum beispiel das zum luftsicherheitsgesetz vor einiger zeit, da wurde explizit darauf gegründet, dass menschenwürde nicht gegeneinander aufzurechnen sei. hier wird jetzt der sicherheitsgedanke („… nicht auszuschließen…“) auf etwas ausgedehnt, was mir noch nicht völlig klar ist. soll es um kosten gehen, vor denen die gemeinschaft geschützt werden soll? die zu verhindernden vor sich selbst? ist als lebenswert empfundenes leben mit behinderungen selbstbetrug auf kosten einer duldenden gesellschaft?

    je mehr ich mich darin versteige, aus einzelnen teilen der urteilsbegründung schlussfolgerungen zuende zu denken, desto mehr drückt sich mein ekel von unten gegen den kehlkopf. ich sollte das lieber sein lassen, wie soll man da ruhig schlafen.

    ich werde trotzdem nicht aufhören, von einer gesellschaft zu träumen, die ihre vielfalt als aufgabe erkennt. menschenwürde wächst nicht auf bäumen und ist im praktischen leben auch nicht unantastbar wie im ideal unserer gesellschaftlichen konvention. wir müssen sie schon wirklich werden lassen.

    .~.

  10. Iolanthe sagt:

    mich baut allerdings ein bisschen auf, dass ich im allgmeinen viel mehr aufregung und unzufriedenheit mit dem urteil und seiner begründung wahrnehme.
    selbst bei leuten, die dieselbe argumentation noch vor etwa einem jahr, als ich über das gleiche thema diskutieren wollte, unterstützt haben.
    ich habe keine ahnung, woran das liegt. vielleicht, weil auch die berichterstattung das urteil diesmal eher negativ darstellt (zumindest in den medien, die ich lese und höre). die meisten leute schwimmen lieber mit dem strom als gegen ihn.

  11. Katharina sagt:

    Ich würde Talor schon zustimmen, daß man mit einer Behinderung mühsamer lebt, als unter ansonsten gleichen Umständen ohne Behinderung – das ist schließlich ihr Wesen. Bei mir selbst ist das nur eine gewisse Fehlsichtigkeit. Aber ohne die hätte ich zweifellos weniger Probleme, etwa bei der Arbeit am Bildschirm. Wie man individuell damit umgeht oder umzugehen vermag, darf man natürlich nicht vernachlässigen.

    Was das Urteil angeht, möchte ich zu bedenken geben, inwiefern das Gesetz nicht auch der Gefährdung oder Beeinträchtigung der Kinder Rechnung tragen muß: Wenn ich selbst Kinder habe und ihnen z.B. meine erbliche Fehlsichtigkeit mitgebe oder andere Gefahren krankheitsbedingt nicht von ihnen abwenden kann, dann ist das nicht zu beanstanden — nicht zuletzt stehe ich meinem eigenen Dasein so positiv gegenüber, daß ich mich für Kinder entscheide.

    Würde ich aber durch meine Einforderung sexueller Selbstbestimmung einen genetischen Defekt bei Kindern der Inzestbeziehung riskieren, fände ich das unverantwortlich. Ins Unreine gedacht könnte man konsequenterweise überlegen, andere unnötige Gefährdungen wie z.B. starken Drogenkonsum während der Schwangerschaft, egal ob bei der Mutter oder in ihrer Umgebung, rechtlich zu verfolgen.

  12. Christiane sagt:

    @Katharina
    Das Wesen einer Behinderung ist, dass sie ein mühsames Leben verursacht?! Das ist eine Frage der Perspektive. Gehörlose haben untereinander kein Problem zu kommunizieren. Wieso sollte das mühsam sein? Und wenn ich durch London flitze – beim Shoppen oder bei Besichtigungen – bin ich die Einzige, der hinterher nicht die Füße weh tun. Mühsam ist das eher für Leute, die die Strecken laufen müssen…

    Zu Deinen anderen Thesen kann ich nur sagen: Es ist grundsätzlich riskant, Kinder in die Welt zu setzen. Denn einen Gendefekt hat sicher jeder Mensch und manche davon sind sogar dominant. Was Drogensüchtige mit genetischen Defekten zu tun haben, erschließt sich mir nicht. Drogen zu nehmen kann man sein lassen. Die Gene kann man sich aber nicht aussuchen. Und die Folgen von Drogenkonsum sind auch andere als die von Behinderungen. Ich kenne keinen Gendefekt, der Entzugserscheinungen bei Kindern hervorruft.

  13. Jenny sagt:

    Ganz ehrlich Christiane…meiner Meinung nach ist es ein weiter Weg von diesem Urteil auf eine Geringschätzung des Lebens von Behinderten zu schließen. Unter biologischen Gesichtspunkten ist es absolut sinnvoll und meiner Meinung nach geht es darum Kindern den bestmöglichen Start ins Leben zu schaffen und Risikofaktoren zu vermeiden. Das hat nicht, absolut gar nichts, mit dem Status behinderter Menschen zu tun.

  14. Gunter sagt:

    @Christina:

    Es geht in dem Argument Katharinas doch eher darum, dass man durch einen Inzest-Beziehung das Risiko, Gendefekte zu vererben (oder vielmehr, dass rezessive Varianten ploetzlich dominant werden) verstaerkt.

    Aehnlich ist es mit Muettern, die z.B. waehrend der Schwangerschaft rauchen, Alkohol trinken oder andere Drogen konsumieren. Dieses Verhalten erhoeht das Risiko, dass das Kind Schaden nimmt – bis hin zu Fehlgeburten.

  15. Wendy sagt:

    Hallo,

    lyncht mich – aber ich halte da Verbot von Inzest für richtig. Allerdings halte ich die Urteilsbegründung für fragwürdig.

    Wenn Inzest juristisch erlaubt wäre, wo zieht man die Grenze? Auf einmal wäre familieninterner Mißbrauch juristisch noch schwerer greifbar – denn die Frage nach der „Freiwilligkeit“ ist bei familiärer Abhängigkeit schwer zu greifen.

    Man bringt nun als Beispiel die Länder, in denen Inzest strafrechtlich nicht mehr verfolgt wird, „nur“ moralisch geächtet ist.

    Ihr werft Deutschland vor, das Deutschland ein Aussortierungsland sei. Das halte ich für sehr selbstgerecht!

    Ich glaube nicht, daß Dänemark als Aussortierungsland gilt! Dennoch ist dort Inzest verboten.

    Die Türkei erlaubt es – man kann genauso begründen: Damit trage man den Praktiken Rechnung, nahe Verwandte zu verheiraten… Relikte aus alten Traditionen.

    Aus naheliegenden Gründen (es gibt nunmal nicht so viele Kinder aus Geschwister-Verbindungen, die sich zur Verfügung stellen, um empirische groß angelegte Studien zu betreiben) kann man wahrscheinlich nur auf Erfahrungen der Vergangenheit in Königshäusern mit Beziehungen unter zu nahen Verwandten zurückgreifen, sowie auf Studien, die unter Bewohnern abgeschiedener Dörfer gemacht werden.

    Da ging es „nur“ um erlaubte Cousinen-Ehen. Und dennoch waren die Folgen sehr sichtbar.

    Zudem halte ich den konkreten Gerichtsfall für sehr problematisch und schließe nicht aus, daß die junge Frau in einer Abhängigkeit von ihrem Bruder ist, die eine Reduzierung auf sachliche Aspekte schwer macht.

    Sie ist geistig leicht behindert und ich habe sie in Interviews gesehen und den Eindruck gehabt, sie sei ihrem Bruder absolut hörig. In der Zeit der Trennung (als er inhaftiert war) hatte sie eine andere Beziehung und machte medial auch einen anderen Eindruck. Als er aus der Haft entlasssen war, beendete sie sofort die Beziehung, ging wieder eine mit ihrem Bruder ein und unverzüglich kam das nächste Kind. 2 der 4 Kinder des Paares sind ebenfalls behindert. Die behinderten Kinder leben auch nicht bei dem Paar.
    Die junge Frau war 17, als sie die Beziehung mit ihrem Bruder begann.
    Alles in allem habe ich hier den Eindruck von Hörigkeit, Labilität und Mißbrauch im konkreten Fall.

    Wendy

  16. Christiane sagt:

    Eine sehr gute Betrachtung des Themas gibt es im Blog Schieflage.

  17. Talor sagt:

    „@Talor
    Woher nimmst Du dieser Erkenntnis? Kennst Du alle Menschen mit Behinderungen? Hast Du sie alle gefragt, ob sie ihr Leben als mühsam empfinden?“

    Einer meiner Verwandten ist Spastiker, ja. Für die Familie und ihn ist das natürlich eine große Belastung – auch wenn ich ihm seine Lebensfreude auf keinen Fall absprechen möchte! Du hast trotzdem recht, meine Pauschalisierung war nicht angemessen, es wurden ja auch schon gute Gegenbeispiele genannt. Jenny hat sich da wohl besser ausgedrückt.

    „Das Wesen einer Behinderung ist, dass sie ein mühsames Leben verursacht?!“
    ..stimmt natürlich definitiv nicht. Die Betrachtung, dass Behinderung sei ausschließlich mit Mühsamkeit zu definieren wäre schon sehr oberflächlich.

  18. Talor sagt:

    Nachtrag: Ich bin ein Gimp. Natürlich kenne ich NICHT alle Menschen mit Behinderungen, sondern „nur“ einen mit einer leichten und einen mit einer schweren Behinderung. Den Rest kann ich wohl so stehen lassen.

  19. Alexander sagt:

    Mißbrauch ist unabhängig vom §173 StGB strafbar, insofern ist der Gedanke einer „Grenzziehung“, wie in 15 angeführt, unnötig. Im übrigen wird nur der vaginale Verkehr unter Strafe gestellt. Es ist daher untauglich, Mißbrauch als Begründung für das Inzestverbot heranzuziehen.

  20. Iolanthe sagt:

    und selbst wenn man das zeugen von behinderten kindern verhindern möchte (und den gedanken finde ich schaurig*), ist das inzestverbot unsinnig bzw. nicht ausreichend. das gesetz verbietet es keinem geschwisterpaar, kinder durch künstliche befruchtung zu zeugen.
    wie hassemer schon sagt, existiert das inzestverbot allein um die moralvorstellungen der gesellschaft durchzusetzen. die haben aber in einem gesetz nichts zu suchen.

    *man tut auch immer so, als ob man im sinne der kinder für das inzestverbot ist. die armen kinder wären ja viel lieber nicht behindert. stellt sich natürlich die frage, ob die kinder lieber gar nicht existieren würden. es gibt nicht unbedingt die alternativen gesunde, geliebte nicht-inzestkinder und behinderte, vernachlässigte inzestkinder.
    die frage ist, ob man das zeugen (oder gebären. wäre ja auch eine idee, das abtreiben von inzestkindern zu fordern) von inzestkindern (die eben, wie jedes kind, behindert sein können) unter strafe stellt. ob man also die gezeugten kinder als schaden sieht, der eine bestrafung nach sich ziehen muss, oder nicht.

  21. David sagt:

    Tolle Leistung, Bundesverfassungsgericht. Als nächstes bitte die Behinderten und dann hoffentlich endlich mal die mit jobbenachteiligenden Körpermerkmalen.

    Ich bin leider seit einigen Tagen in der Versenkung, gab es dazu denn ein brauchbares negatives Presseecho oder finden wir das offiziell alle ganz in Ordnung?

  22. Dorothea sagt:

    Ich hoffe, allen mit irgendwelchen Trallala-Träumereien von einem „behinderten“-„freundlichen“ Deutschland sind endlich mal wach geworden.

    Es hat sich wenig geändert. Die Patina ist aufgehübscht, aber darunter lauert die gleiche eliminatorische Krüppelfeindlickeit wie eh und je.

  23. Gerhard sagt:

    Abweichungen vom Standard können sich später auch durchaus als nützlich erweisen. So funktioniert Evolution.

  24. […] schreibt Christiane Link in ihrem blog – “Behindertenparkplatz” […]

  25. yellow sagt:

    Ich finde die Begründung des Inzestverbots auch unglaublich, und dass in Deutschland immer noch eugenische Gesichtspunkte herangezogen werden ist ein Skandal.
    Allerdings möchte ich anmerken, dass ähnliche Debatten auch in anderen Ländern geführt werden, zwar nicht unbedingt in Zusammenhang mit Inzest, aber es geht in der Konsequenz auch um die Bewertung des Lebens Behinderter:
    http://www.guardian.co.uk/science/2008/mar/09/genetics.medicalresearch

  26. Christiane sagt:

    @yellow
    Ich habe den Artikel auch schon vor einiger Zeit gelesen. Allerdings finde ich Selektion grundsätzlich problematisch. Ich kann behinderte Menschen, die sich unbedingt ein behindertes Kind wünschen, genauso wenig verstehen wie Eltern, die auf Rasterfahndung nach „falschen“ Genen gehen. Nennt mich altmodisch, aber für mich sind Kinder immer ein Geschenk, das man annehmen muss wie es ist. Das gilt nicht nur für nicht behinderte Menschen…