Wie ein Sprecher der Aktion Mensch Behindertenfeindlichkeit schürt

Ich habe gerade ein sehr interessantes Buch gelesen. Es heißt Scapegoat: Why We Are Failing Disabled People (auf Deutsch sinngemäß: Sündenbock – Warum wir bei behinderten Menschen versagen). Die Autorin ist ein Jahr lang durch Großbritannien gereist und hat Fälle von Hasskriminalität gegen behinderten Menschen untersucht, mit Opfern, Angehörigen und der Polizei gesprochen. Sie hat versucht zu erklären, woher diese Gewalt gegen behinderte Menschen kommt und wer die Täter sind.

Nachbarschaftsstreit

Noch als ich das Buch las, postete jemand auf Facebook dieses Video der Sendung „Brisant“, das über ein Urteil gegen die Mutter einer behinderten Tochter berichtet. Ein Gericht in Bonn hat sie verurteilt, ihre Tochter ruhig zu stellen. Nachbarn hatten sich über die Schreie und Klopfen beschwert und sind vor Gericht gezogen. Die Tochter hat eine starke Lernbehinderung – „Geistig behindert“ nannte man das früher. Wenn sie ihre Tochter nicht zur Ruhe bringt, drohen ihr Ordnungsgeld oder Ordnungshaft. Wie genau sie das machen soll, bleibt offen.

Als sei das Urteil nicht schon empörend genug, tritt in dem Film Sascha Decker auf, Pressesprecher der Aktion Mensch. (Um Missverständissen vorzubeugen, die Namenseinblendungen in dem Video sind falsch. Sascha Decker ist nicht der Rollstuhlfahrer, sondern der Herr, der danach spricht.)

Und zwar mit diesem O-Ton:

„Dazu muss gehören, dass ich jemandem, der pöbelt oder der sich nicht an die Regeln hält, sagen kann Stopp. Du überschreitest hier eine Grenze. Ich denke wir tun dem Thema Inklusion keinen Gefallen, wenn wir hier vor den Menschen mit Behinderung Schluss machen und sagen das gilt für die nicht.“

Am Freitag postete die Aktion Mensch dieses Video ebenfalls auf Facebook. Was folgte war eine empörte Diskussion auf der Facebook-Seite der Aktion Mensch. Diese behauptet nun, man habe gar nicht gewusst, dass man in einem Beitrag zu dem Urteil erscheine. Unter welchem Vorwand „Brisant“ bei ihnen angerufen hat, sagen sie aber auch nicht. Zudem ist das Urteil in Bonn gesprochen worden, dem Sitz der „Aktion Mensch“. Da hat man nicht mitbekommen, dass das Urteil ansteht und worum es dem Fernsehteam eigentlich geht? Wirklich?

Es kann nicht sein…

Der „Brisant“-Beitrag ist aber nicht der einzige Beitrag zu dem Urteil, in dem sich die Aktion Mensch äußert. Auf der Seite des WDR heißt es:

„Ganz andere Töne schlägt nun Sascha Decker von „Aktion Mensch“ an. Er möchte sich zum konkreten Fall lieber nicht äußern, sei nicht bei der Verhandlung dabei gewesen. Ihm ist aber besonders wichtig, dass Inklusion von beiden Seiten gelebt werden muss. Früher sei es so gewesen, dass die Behinderten vor den Toren der Stadt wohnen mussten. Nun lebten sie mitten in der Gesellschaft. Und müssen natürlich auch selbst alles dafür tun, dass dieses Miteinander gut funktioniert. Natürlich müssen, bevor Medikamente ins Spiel kommen, alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein. „Es kann nicht sein, dass eine Gruppe von Menschen immer auf die „armen Behinderten“ Rücksicht nehmen muss. So wird das Modell Inklusion nicht erfolgreich sein, und so wird das Miteinander von Behinderten und Nicht-Behinderten auch niemals selbstverständlich werden,“ so Sascha Decker weiter. Wenn ein Kind zur Welt komme, eine Familie mit drei Teenagern in einer Wohnung lebe oder wenn ein 60ster Geburtstag mal ein bisschen lauter werde, dann finde man doch meist auch eine Lösung. Bei Behinderten – da ist sich Sascha Decker sicher – werden in solchen Zusammenhängen noch immer andere Maßstäbe angelegt. Und auch wenn die Inklusion Behinderter in die Gesellschaft schon auf einem guten Wege sei; die Strecke, die vor uns liegt, ist noch lang.“

(Hervorhebung von mir)

Zu viel Rücksicht?

Der Sprecher der der Aktion Mensch kritisiert tatsächlich, dass auf behinderte Menschen eigentlich zu viel Rücksicht genommen werde. Dabei ist die Wahrheit eine ganz andere: Viele behinderte Menschen versuchen sich so gut wie möglich anzupassen, verzichten auf vieles, um nicht aufzufallen. Und natürlich gelten für behinderte Menschen die gleichen Regeln wie für nicht-behinderte Menschen auch – wenn sie sie denn befolgen können.

Es macht allerdings keinen Sinn, von jemandem zu fordern, sie müsse ihr Verhalten ändern, wenn sie das behinderungsbedingt nicht kann. Wo soll das denn enden? Können Menschen mit Tourette noch auf die Straße gehen oder droht ihnen dann eine Anzeige wegen Beleidigung? Und blinde Menschen, die etwas umlaufen, droht denen dann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung? Und gehörlose Menschen müssen sich wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt verantworten, wenn sie die Anweisung der Polizei nicht gehört haben? Das hat mit Inklusion nichts zu tun.

Opfer von Gewalttaten

Der Sprecher der Aktion Mensch vermittelt der Gesellschaft, es würden für behinderte Menschen ständig Extrawürste gebraten, als seien behinderte Menschen ständig im Vorteil und man würde ständig Rücksicht auf sie nehmen. Das ist schon fast paradox, denn wenn dem so wäre, könnte man die Aktion Mensch sofort abschaffen. Aber natürlich ist das nicht so.

Es ist vielmehr so, dass behinderte Menschen überdurchschnittlich oft Opfer von Gewalttaten werden, nicht zuletzt in ihrer eigenen Nachbarschaft. Zu fordern, dass nicht immer nur auf die „armen Behinderten“ (was ist das eigentlich für eine abwertende Sprache, die er benutzt?) Rücksicht genommen wird, macht Opfer zu Tätern und untermauert, dass behinderte Menschen eben doch wieder weggesperrt oder eben ruhig gestellt werden müssen.

Gleichberechtigung nicht verdient

Genauso entsteht Behindertenfeindlichkeit. In dem oben erwähnten Buch schreibt die Autorin:

„Ich glaube nicht, dass die Gesellschaft grundsätzlich behinderte Menschen hasst. Aber ich glaube, es gibt ein grundlegendes Gefühl, dass behinderte Menschen Gleichberechtigung nicht verdient haben. Deshalb werden so viele in ihrer eigenen Gemeinde angegriffen, weil manche Menschen glauben, sie gehören weggeschlossen. (…) Einige Kriminologen denken, dass Hasskriminalität versucht, gesellschaftliche Hierarchien zu erhalten – bestimmte Gruppen sollen auf ihrem Platz bleiben.“

Auch nach dem nun fast 60. Kommentar zu ihrem Beitrag hat die Aktion Mensch es bislang nicht geschafft, sich von den Aussagen zu distanzieren oder sich zu entschuldigen.

Update: Monika, Mutter eines behinderten Sohnes, der auch Lärm macht, hat mal geschrieben, was für sie das Urteil und die Reaktion der Aktion Mensch bedeutet.

Update 2: Kommentare wegen Zeitmangels geschlossen. Ich mache sie vielleicht nach dem Wochenende wieder auf.

30 Kommentare

  1. axaneco sagt:

    „Und natürlich gelten für behinderte Menschen die gleichen Regeln wie für nicht-behinderte Menschen auch – wenn sie sie denn befolgen können.

    Es macht allerdings keinen Sinn, von jemandem zu fordern, sie müsse ihr Verhalten ändern, wenn sie das behinderungsbedingt nicht kann. Wo soll das denn enden? “

    Eben, das frage ich mich auch. Wo soll das enden? Vielleicht ist die interessante Frage auch, wo es beginnt.

    Nach Deiner Meinung – wenn ich sie richtig verstanden habe – tritt das Recht der Nachbarn auf körperliche Unversehrtheit (hier: Nachtruhe) zurück hinter das Recht der behinderten Frau auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Begründung: Sie kann die Regeln (Nachtruhe) wegen ihrer Behinderung nicht einhalten. Kann man so sehen.
    Was aber zum Beispiel, wenn ein behinderter Mensch andere nicht nur mit Geräuschen, sondern physisch in ihrer körperlichen Unversehrtheit einschränkt, zum Beispiel durch körperliche Aggression? Immer noch OK, weil der behinderte Mensch behinderungsbedingt sein Verhalten nicht ändern kann? Wäre es immer noch skandalös zu fordern, dass körperliche Angriffe unterbunden werden?

    Worauf ich hinaus will: Wo ist die Grenze?

  2. Christiane sagt:

    Es geht hier nicht um jemanden, der gefährlich ist. Die wenigsten behinderten Menschen sind gefährlich. Aber interessanterweise kommt auch dieses Beispiel in dem Buch vor. Es wird behinderten Menschen aber unterstellt, sie seien eine Gefahr für die Gesellschaft, und viele Täter tun so, als würden sie die Gesellschaft „vor dem Bösen“ bewahren.

    Auch ein behinderter Mensch hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Gabe von Medikamenten ist ebenfalls ein Eingriff in dieses Recht. In der Diskussion auf der FB-Seite der Aktion Mensch haben sich Angehörige geäußert. Manche behinderte (auch demente) Menschen können nicht einmal mit Medikamenten ruhig gestellt werden, außer man sediert sie völlig. Das wiederum ist unter Umständen lebensgefährlich. Also was macht man mit denen? Ich habe darauf auch keine allumfassende Antwort, aber die Lösung ist sicher nicht zu behaupten, es könne nicht immer nur eine Gruppe „auf die armen Behinderten“ Rücksicht nehmen.

    Mir fallen schon ein paar Sachen ein: Schallisolierung, optimale Assistenzversorgung für die Familie, andere Wohnumgebung (vielleicht ist ein Haus besser als eine Wohnung) z. B. und vor allem tolerante Nachbarn. Ich wohne auch in einer Doppelhaushälfte, wo in der anderen Hälfte 4 Kinder rumtoben, manchmal auch bis 1 Uhr nachts. Ich arbeite von zu Hause aus und ja, es nervt manchmal, aber ich käme nie auf die Idee, die Familie anzuzeigen. Dann steckt man halt Oropax in die Ohren und gut ist.

  3. mathd sagt:

    Stelle mir bei diesem Urteile die gleiche Frage wie axaneco. Die Situation ist alles andere als einfach und ich habe sicherlich auch keine super Lösung für das Problem, aber mit dem Glaube, dass man die Geräusche einfach akzeptieren muss als Nachbar macht man es sich dann vielleicht auch etwas zu einfach.
    Was meiner Meinung nach auf keinen Fall passieren sollte ist die Mutter mit dem Problem alleine zu lassen und zu fordern, dass sie halt für Ruhe sorgt. Genausowenig kann es eine Lösung sein die Tochter in ein Heim oder abgelegene Gegend zu schicken.
    Ein Kompromiss könnte zum Beispiel mehr Lärmschutz sein (entweder in der aktuellen Wohnung oder, wenn das nicht möglich ist, in einer anderen Wohnung). Die Mehrkosten sollten dann aber natürlich von der Allgemeinheit getragen werden.
    Ich bin sehr dafür, dass die Gesellschaft Menschen in solchen Situationen hilft, aber es kann auch nicht sein, dass die Gesellschaft als ganzes sich rausnimmt und die Angehörigen und Nachbarn mit dieser Aufgabe allein lässt. Von daher war der Prozess von Anfang an zum Scheitern verurteilt, hätte die Mutter Recht bekommen, wäre die Situation auf dem Rücken der Nachbarn gelöst worden, andersherum trifft es nun die Mutter.

  4. mathd sagt:

    Nochmal kurz zu dem Beispiel mit dem Blinden: Wenn mir ein Blinder durch Umlaufen einen Schaden zufügt, dann erwarte ich schon, dass ich als Einzelner darauf nicht sitzen bleibt, genausowenig darf das natürlich auf Kosten des Blinden gehen. Das sind meiner Meinung nach einfach Kosten, die die Allgemeinheit zu tragen hat. Ob ich so genau wissen möchte wie das in der Realität aussieht weiß ich gar nicht…

  5. Christiane sagt:

    Wenn man Glück hat, zahlt die Haftpflichtversicherung. Wenn man Pech hat, zahlt sie nicht, weil sie sagen, die blinde Person sei nicht haftbar zu machen. Damit ist auch niemandem geholfen, ist aber Realität.

    Manche Haftpflichtversicherer versichern behinderte Menschen, vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten, gar nicht. War zumindest so als ich noch in Deutschland lebte, ich weiß nicht, ob sich das im Zuge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geändert hat.

  6. Christiane sagt:

    Der Begriff „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ ist die Bezeichnung, die Menschen mit dieser Behinderung selbst gewählt haben: http://www.kobinet-nachrichten.org/de/nachrichten/?oldid=16872

  7. axaneco sagt:

    Christiane, das mag schon sein. Der Akt, eine solche Bezeichnung zu wählen, setzt nun aber schon noch ein gewisses verbleibendes Intelligenzniveau und die Fähigkeit voraus, sich entsprechend zu äußern.
    Das Kind, von dem ich rede, hat beides nicht.
    Insofern kann man zumindest nicht wissen, ob es sinnvoller ist, es unter dem Begriff „Lernschwierigkeiten“ oder „geistig behindert“ zu vereinnahmen.

  8. Christiane sagt:

    Ich bin bislang immer ganz gut damit gefahren, die Bezeichnung der Gruppe zu wählen, die sie sich selbst gegeben hat, ganz egal wie schwer oder weniger schwer jemand von irgendwas betroffen ist. Ich bin kein Fan des Begriffs, kenne aber keinen besseren und respektiere den Wunsch der Leute, wie sie selbst bezeichnet werden wollen. Denn zur gleichen Gruppe von behinderten Menschen wie das Kind, von dem Du sprichst, gehören sie nun mal, auch wenn sie sich selber äußern können.

  9. axaneco sagt:

    OK, das ist vielleicht eine eher philosophische Frage, ob das noch dieselbe Gruppe ist. Ich würde zum Beispiel auch blinde Menschen nicht als sehbehindert bezeichnen, weil es eben um eine andere Qualität geht (die einen eigenen Begriff hat), aber da kann man sicher verschiedener Meinung sein.

    Ich sehe halt regelmäßig dieses Kind vor mir und denke, der hat alles mögliche, aber Lernschwierigkeiten hat der gerade mal nicht.

    Trotzdem danke speziell für den kobinet-Link, ich informiere mich ja auch gern weiter.

  10. […] Christiane setzt sich mit den behinderten feindlichen Aussagen eines Sprechers der Aktion Mensch aus… […]

  11. Ilona Kostros sagt:

    Ich bin selbst behindert. Durch einen schweren Verkehrsunfall vor über 23 Jahren. Ich habe eine Menge negatives danach erfahren. Und dieses Urteil sowie auch den Kommentar des Sprechers der Aktion Mensch regt mich dermaßen auf. Sorry, dass ich jetzt so krass werde, aber Hitler steckt noch immer in Deutschland. I

  12. Gudrun K. sagt:

    Guter Blogtext. Inklusion heißt, dass der Mensch in seinem So-Sein respektiert wird und die Bedingungen rund um den betroffenen Menschen verändert werden müssen. Auch wenn der Vergleich hinkt: Für spielende Kinder und bellende Hunde, die Lärm machen, gibt es auch eine Reihe von unbedenklichen Lösungsmöglichkeiten, ohne dass Medikamente zum Einsatz kommen müssen.

    Ich möchte nur beipflichten, dass der Begriff „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ unabhängig vom Ausmaß der kognitiven Beeinträchtigungen respektiert werden sollte. Mir ist es unverständlich, dass es bei gehörlosen Menschen akzeptiert wird, wenn sie nicht als „taubstumm“ bezeichnet werden möchten, für Menschen mit Lernschwierigkeiten soll das aber nicht gelten.

    Das Wort „sehbehindert“ hat eine andere Qualität als „geistig behindert“, weil bei Letzterem viele betroffene Menschen sich abgewertet fühlen. Ich erlebte bei einem meiner Praktika in einer Einrichtung ein junges Teenager-Mädchen mit Down-Syndrom, das wütend sagte: „Ich will nicht als geistig behindert bezeichnet werden!“ Ist es so wichtig, dass wir durch Begriffe Abstufungen vornehmen? Ich denke nicht. Wir können ja z.B. zwischen Menschen unterscheiden, die weitgehend eigenständig wohnen können, und anderen, die sich nicht äußern können und 24 Stunden Assistenz benötigen – zumal die Grenzen zwischen den Menschengruppen fließend sind.

  13. axaneco sagt:

    @Gudrun K.

    „Wir können ja z.B. zwischen Menschen unterscheiden, die weitgehend eigenständig wohnen können, und anderen, die sich nicht äußern können und 24 Stunden Assistenz benötigen.“

    Aber wie will man das unterscheiden, wenn nicht begrifflich? Ich verstehe jeden Menschen mit Down-Syndrom, der sagt, dass er nicht als „geistig behindert“ bezeichnet und damit vielleicht abgewertet werden will. Aber Menschen, die diesen Wunsch aufgrund ihrer Behinderung nicht mal äußern können – im Zweifel haben sie gar keinen Begriff von „geistig behindert“, weil sie von nichts in ihrer Umwelt einen Begriff haben -, die vereinnahmt man mit dem Begriff „Mensch mit Lernschwierigkeiten“ genauso wie mit dem Begriff „geistig behindert“. Sie selbst können sich nicht äußern und auch nicht entscheiden, wie sie angesprochen werden wollen. Sie werden mit jeder Ansprache vereinnahmt, im Zweifel gegen ihren Willen. „Lernschwierigkeiten“ sind aber aus meiner Sicht was anderes als ein nahezu kompletter kognitiver Ausfall.
    Für mich ist das ein Indiz einer anderen Qualität, darauf wollte ich mit meinem Blindenvergleich hinaus.

    Letztlich ist diese Diskussion ein Indiz dafür, dass die Behindertenlobby – und ich meine das nicht abwertend – sich eher auf die „fitten“ Behinderten bezieht, die noch selbst was sagen können. Die Leute mit Mikrozephalus, die 24/7 Betreuung brauchen, die gefüttert und gewickelt und im Rolli an die frische Luft geschoben werden müssen und die außer ein paar Behindertengeräuschen nichts äußern können, die fallen überall hinten runter.

  14. Gudrun K. sagt:

    @axaneco: „Warum bedarf es für die Unterscheidung eigene Begriffe, wenn die Grenzen fließend sind?“

    Ich schrieb ja: „Wir können ja z.B. zwischen Menschen unterscheiden, die weitgehend eigenständig wohnen können, und anderen, die sich nicht äußern können und 24 Stunden Assistenz benötigen – zumal die Grenzen zwischen den Menschengruppen fließend sind.“

    Gehörlose Menschen, die den Begriff „taubstumm“ ablehnen, sprechen ja auch nicht für alle und auch die Gruppe der gehörlosen Menschen ist sehr heterogen.

    Aber wir entfernen uns hier vom Thema. Hier geht es um die Darstellung eines Behindertenbildes, das ein Rückschritt im Zeitalter der Inklusion ist. Richterlich wurde der Nachbarschaft zugestimmt, ebenso durch eine Organisation, die eigentlich für Inklusion eintritt, und das wurde auch noch in der ARD (oder?) gezeigt. Das finde ich ganz, ganz problematisch.

  15. axaneco sagt:

    Gudrun, ich weiß nicht, ob wir jetzt nicht anfangen, und im Kreis zu drehen. Welches Behindertenbild meinst du?

    Ich habe den Beitrag in der ARD gesehen, für mein Gefühl haben sich die Leute in den Interviews nicht vordergründig behindertenfeindlich geäußert. Die wollen halt nachts ihre Ruhe, das ist verständlich, und ob Kleinkinder oder Behinderte diese Ruhe stören, ist den Leuten egal, weil es keine Rolle spielt, was genau ihnen den Schlaf raubt.
    Und ich finde Christianes Ideen, wie man praktisch mit dem Thema umgehen könnte, pragmatisch und angemessen.
    Was ich nicht so richtig verstehe, aber das mag auch an meinem begrenzten Horizont liegen, ist die Aufregung um das Urteil. Der Richter hat ja nun nicht gesagt, dass die Mutter ihre Tochter sedieren möge, damit Ruhe ist, sondern er hat offen gelassen, wie dieses Ziel erreicht werden soll.
    Dass die Androhung eine Ordnungsgeldes – ersatzweise Ordnungsaft – für die Mutter (jenseits der 80) eine ausgemachte Albernheit ist, versteht sich.
    Aber dass man auch mit viel Toleranz auf Dauer gewisse Belastbarkeitsgrenzen hinsichtlich Geräuschentwicklung hat, das versteht sich auch.

  16. @ axacenco Nichtbehinderte können oft nicht nachvollziehen, warum bestimmte Äußerungen nun mal behindertenfeindlich sind, weil sie solche Erfahrungen nicht gemacht haben. Da hilft es auch nicht immer, wenn man Kontakt hat zu Menschen mit Behinderungen.

    Das macht sogar deine Äußerung behindertenfeindlich, indem du trotz des Kontakts zu Menschen mit Behinderung den Begriff „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ nicht akzeptieren willst und den Menschen an sich herabwertest, mit dem du Kontakt hast. Aus deiner Sicht ist dieser Mensch so weit unten, dass er für dich ein kognitiver Ausfall ist, wie du es sagst – und diese Einschätzung IST behindertenfeindlich.

    Vielleicht solltest du einfach mal, um deinen Horizont zu erweitern, sich mit dem Fall Martin Pistorius befassen – man hat ihn jahrelang als einen kognitiven Ausfall bezeichnet und auch so behandelt. In Wahrheit ist er aber hochbegabt und hatte sehr viel Glück, dass jemand erkannt hat, dass er durchaus der Kommunikation fähig ist!

    Also komm mal wieder runter von deinem hohen Ross und behandele Menschen unterschiedlich, nur weil es aus DEINER SICHT so sein muss.

  17. axaneco sagt:

    Julia, wenn ich richtig lese, war Martin seit seinem 11. Lebensjahr im Wachkoma. Der Junge, von dem ich rede, hat neben vielem anderen seit Geburt einen Microzephalus und eine damit einhergehende geistige Behinderung aufgrund einer Chromosomenmutation. Das sind aus meiner Sicht keine vergleichbaren Fälle.
    Ich habe auch nicht das Kind selbst als „kognitiven Ausfall“ bezeichnet (was in der Tat behindertenfeindlich und respektlos wäre), sondern ich habe gesagt (vielleicht nicht deutlich genug, jedenfalls habe ich es so gemeint), dass das Kind von einem solchen Ausfall betroffen ist.
    Was im Kopf dieses Kindes vorgeht, weiß kein Mensch. Medizinisch ist es aber nach ICD10 bei bei den geistigen Behinderungen F70–79 und nicht bei den Lernbehinderungen (F81) einsortiert. Diese Unterscheidung habe ich mir nicht ausgedacht, aber ich halte sie für nachvollziehbar.

  18. Christiane sagt:

    Die Unterscheidung spielt in der Praxis doch gar keine Rolle. Du kannst das Thema Behinderung nicht rein medizinisch angehen. Also kannst Du natürlich schon, aber zu mehr Inklusion führt das eher nicht.

    Behinderung hat eine ganz stark gesellschaftliche, soziale und menschenrechtliche Komponente. Wenn der Begriff „geistig Behindert“ negativ besetzt ist, nutzt es relativ wenig, medizinische Fachliteratur zu zitieren, um zu beweisen, dass der Begriff schon ok ist. An den Bezeichnungen haben behinderte Menschen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mitgewirkt.

    Und die o.g. Gruppen sagen nichts darüber aus, was jemand kann oder nicht. Ich gehöre zur Gruppe der querschnittgelähmten Menschen. Über meine Fähigkeiten sagt das erstmal null etwas aus. Es gibt Leute mit Querschnittlähmung, die gehen können, es gibt Leute, die ein Beatmungsgerät haben. Wir gehören alle zur selben Gruppe. Ich hab da nix dagegen, aber es zeigt wie „sinnvoll“ solche Schubladenkategorien sind.

    Am Ende geht es um die Inklusion / Unterstützung jedes einzelnen behinderten Menschen in der Gesellschaft. Und dazu gehört nun mal auch, das man respektvoll miteinander umgeht und dazu wiederum gehört, abwertende Bezeichnungen zu lassen, vor allem wenn sich ein großer Teil der Gruppe, die so bezeichnet werden, dagegen ausgesprochen haben.

  19. Gudrun K. sagt:

    Hallo axaneco,

    zu den begrifflichkeiten: Genau das ist das Problem unserer Gesellschaft: Sogenannte nichtbehinderte Menschen entscheiden darüber, wie „wir“ uns zu bezeichnen haben. Die UN-Behindertenrechtskonvention wendet sich gegen diese medizinische Sichtweise und Kategorisierungen, wozu der ICD gehört.

    Und überhaupt: In allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft ist es so, dass immer nur eine kleine Gruppe für die Rechte der gesamten Gruppe eintritt. Warum sollte es bei Menschen mit Lernschwierigkeiten anders sein?

    Um nochmal auf deinen Kommentar vom 31.3.2014 um 21:41 Uhr zurückzukommen:

    „Welches Behindertenbild meinst du?“

    Die Antwort auf diese Frage steht bereits in den Zitaten, die im Blogtext gebracht wurden, vor allem in den fettgedruckten Sätzen.

    Der TV-Beitrag berücksichtigt ausschließlich die Perspektive derjenigen, die Ruhe haben wollen, während die Perspektive der anderen Seite völlig unterschlagen wird.

    Wie willst du von einem Menschen Rücksicht und Regeln einfordern, der dazu nicht in der Lage ist?

    Die Aussage „Es kann nicht sein, dass eine Gruppe von Menschen immer auf die ‚armen Behinderten‘ Rücksicht nehmen muss“ finde ich eine bodenlose Frechheit und im Zeitalter der Inklusion deplatziert. Hier wird übersehen, dass in Wirklichkeit „wir“ (Menschen mit Behinderung) diejenigen sind, die ständig Rücksicht nehmen müssen und ständig unsere Wünsche unterdrücken müssen. Aber das nimmt von den sog. nichtbehinderten Menschen niemand wahr. Wie oft müssen „wir“ schlucken, lieb, nett, freundlich sein, die Bedingungen hinnehmen, wie sie sind. WIR sind die, die dauernd Rücksicht nehmen müssen auf die Bedürfnisse der sogenannten nichtbehinderten Gesellschaft. Vielmehr wird „uns“ oft vermittelt, überzogene Forderungen zu stellen, wenn wir statt der paar Krumen vom Kuchen auch mal ein ganzes Stück Kuchen haben möchten.

    Ich finde es auch sehr befremdlich, ausgerechnet von einer Frau mit offensichtlich ausgeprägten Lernschwierigkeiten zu erwarten, dass sie „Rücksicht“ nehmen soll. Ein Zeichen wäre es gewesen, wenn der Richter signalisiert hätte, dass die Bedürfnisse der Frau zu respektieren seien und Maßnahmen gefunden werden müssen, die allen gerecht werden.

    Stattdessen werden die sehr betagte Mutter und ihre Tochter öffentlich ausgebuht. Was hat das mit Inklusion zu tun?

  20. axaneco sagt:

    „…vor allem wenn sich ein großer Teil der Gruppe, die so bezeichnet werden, dagegen ausgesprochen haben.“

    Ja, ein großer Teil, aber die, von denen ich rede, haben sich eben gerade nicht dagegen ausgesprochen. Die sind dann aber, obwohl(!) sie sich selbst nicht äußern können, mitgemeint.

    Mit welchen Recht?

    Vielleicht möchte ja das Kind, von dem ich spreche, auf keinen Fall als „Mensch mit Lernschwierigkeiten“ angesprochen werden, sondern als „Mensch mit Mikrozephalus“?
    Könnte sein. Niemand weiß es. Aber es dann einfach unter einer anderen Bezeichnung zu vereinnahmen, finde ich anmaßend.

  21. Gudrun K. sagt:

    Anmaßend?! Anmaßend ist, wenn sogenannte nichtbehinderte Menschen mit aller Macht am Begriff „geistig behindert“ festhalten statt auf People First zu hören. Es gibt auch eine Unterschriftenliste dazu: http://www.people1.de/was_mensch.html

    Ich schrieb gerade eben: „In allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft ist es so, dass immer nur eine kleine Gruppe für die Rechte der gesamten Gruppe eintritt. Warum sollte es bei Menschen mit Lernschwierigkeiten anders sein?“

  22. axaneco sagt:

    people1 sagt: Sie (die Wörter „geistig behindert“) passen nicht dazu, wie wir uns selbst sehen.

    Dazu muss man aber erstmal in der Lage sein, sich selbst zu sehen.

    Wenn „immer nur eine kleine Gruppe für die Rechte der gesamten Gruppe eintritt“, kann man sich fragen: Mit welcher Legitimation?

    Darf man Menschen, die das eben gerade NICHT selbst entscheiden können, einfach mitvertreten, mitbezeichnen, mit in die selbstvertretene Gruppe nehmen, obwohl man gar nicht weiß und auch nicht wissen kann, ob die das überhaupt wollen?

  23. Gudrun K. sagt:

    Gegenfrage: Darf eine Gruppe nichtbehinderter Menschen für eine Gruppe behinderter Menschen sprechen, ohne diese für ihre eigene Gruppe sprechen zu lassen?

    Glaubst du allen Ernstes, dass Gruppen immer für alle Menschen sprechen? Es wird immer welche geben, die anderer Meinung sind.

    Und ich glaube, dass Menschen wie Stefan Göthling sehr wohl in der Lage sind, „sich selbst zu sehen“.

  24. Christiane sagt:

    Komisch, dass diese Frage immer erst dann aufkommt, wenn behinderte Menschen mitreden wollen und sich selbst vertreten. Dann wird plötzlich die Legitimation in Frage gestellt.

    So lange nicht behinderte Menschen die Dominanz-Hoheit hatten, war es völlig ok, über die Köpfe von anderen zu bestimmen, wie man sie nennt.

    Aber ehrlich gesagt, hat diese Diskussion nichts mehr mit meinem Blogeintrag zu tun. Insofern halte ich sie hier für etwas fehlplatziert. Diskutier doch mal mit denen, die es wirklich betrifft. Ich bin sicher „People First“ kann das eh besser erklären als wir.

  25. axaneco sagt:

    Zu deiner Gegenfrage: Nein.
    Zu deiner zweiten Frage: Mir geht es nicht um die, die anderer Meinung sind, sondern um die, die aufgrund ihrer Behinderung gar nicht in der Lage sind, sich eine Meinung zu bilden.
    Herr Göthling kann das offenbar, das habe ich nicht bestritten.

  26. Gudrun K. sagt:

    Meine Antwort: Siehe letzter Kommentar von Christiane.

  27. Marcel sagt:

    Hallo Christiane,

    reichlich polemisch, aber aus journalistischer Sicht ziemlich bedenklich. Zum Einen forderst du eine Art Narrenfreiheit von Behinderten. Wenn ein Behinderter z.B. eine Straftat begeht ist das weniger schlimm als wenn das ein Nicht-Behinderter tut. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass eure Toleranz ebenfalls an der eigenen Haustür endet.

    Zum Anderen verquickst du dieses wichtige Thema mit Gewalt gegen Behinderter. Ich sehe da keinen Zusammenhang, das Argument dient nur dazu, noch ein wenig auf die Tränendrüse zu drücken und Behinderte als Opfer zu stilisieren. Ich als Blinder kann dem nicht zustimmen. Wer an der Gesellschaft teilhaben will, muss ihre Regeln akzeptieren, ansonsten ist Inklusion nicht möglich. Jeder Behinderte hat das Recht, nach seiner Fason glücklich zu werden, jeder Behinderte und Nicht-Behinderte hat aber auch das Recht, nicht in seinem Wohlsein von anderen gestört zu werden. Wenn du das nicht akzeptierst bist du nicht besser als die Leute, deren Aussagen du hier und anderswo beklagst. Wenn das die Konsequenz von Inklusion sein soll, dann verzichte ich darauf.

  28. @Marcel

    Wer Inklusion will sollte schon bereit sein die Regeln der Gesellschaft nicht zu akzeptieren sondern ändern zu wollen – das ist ja gerade der Witz an der Sache.

    Zumal ich die These „Einfach mal den Status Quo der Gesellschaft akzeptieren, bitte“ im Angesicht einer langen Geschichte von Sexismus, Rassimus und einer ganzen Reihe von strukturellen Ungerechtigkeiten jetzt nicht für eine gute Arbeitsbasis für mehr Würde, Vielfalt und Wohlstand halte.

    @Christiane

    Danke für Deinen ausführlichen Text, den paternalistischen „Lasst uns doch einfach mal Vorurteile über Menschen mit Behinderung weiter verbreiten“ Kommentar von Aktion Mensch fand ich total erschreckend. Wenn das Interessenvertretung sein soll…