Eigentlich hatten wir uns einen Flug über Zürich nach New York rausgesucht. Der Zubringer-Flug sollte mit der Swiss sein – bis ich mir die Informationen für behinderte Reisende dieser Fluggesellschaft durchgelesen habe:
„Unbegleitete Kinder, behinderte Personen, schwangere Frauen, kranke Personen oder Personen, die einer speziellen Betreuung bedürfen, können nur befördert werden, wenn wir der Beförderung vorher zugestimmt haben.“
Nö, liebe Schweizer. So nicht. Dann fliegen wir halt über London mit British Airways als Zubringer. Über den Teich bringt uns sowieso American Airlines – ganz diskriminierungsfrei.
Einspruch: Swiss ist gar nicht mehr schweizerisch, sondern gehört ja eurer Lufthansa…
Ohne eine Ahnung zu haben: Ich nehme mal an, dass eine spezielle Betreuung auch bei anderen Carriern „angemeldet“ (doofes Wort) werden muss, oder!?!
Aber zugegeben: Zumindest die die Formulierung „wenn wir […] zugestimmt haben“, würd mich auch nicht grade ermuntern, bei Swiss zu buchen…
@ BloggingTom
Anmelden muss man sich bei vielen Airlines, richtig. Aber die meisten bitten darum, befördern behinderte Reisende aber auch ohne Anmeldung.
Genau die Formulierung bezüglich der Zustimmung hat mich gestört. Wenn ich ein Ticket kaufe, will ich, dass der Beförderungsvertrag auch wirksam wird. Erst recht, wenn ich kurzfristig buche. Da will ich nicht zwei Tage vorher hören, „Nö, wir stimmen nicht zu, suchen Sie sich eine andere Fluggesellschaft.“
Die Formulierung ist derart kundenunfreundlich, dass ich mein Geld lieber einer Airline gebe, die nicht von Anfang an signalisiert, dass sie mich eigentlich nicht haben will, in dem sie über meine Beförderung gesondert entscheidet.