Aus einer Pressemitteilung: „Dank der Netzzusammenschaltung von … und … können Kunden beider Unternehmen kostenlos miteinander über das Internet telefonieren. Beide Parteien verstehen ihre Partnerschaft als wichtigen Schritt hin zu einem barriere- und diskriminierungsfreien Voice-over-IP-Markt (…).“
Nochmal zur Erinnerung, §4 Behindertengleichstellungsgesetz:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ Ob die beiden Telekommunikationsunternehmen das gemeint haben? :-)