Antidiskriminierungsgesetz liegt auf Eis

Der Bundesrat hat heute das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) gestoppt. Ich glaube, das wäre neben dem Sozialgesetzbuch IX (das gibt es seit 2001) ein Gesetz gewesen, das wirklich den Alltag behinderter Menschen zumindest ein bisschen verändert hätte. Beim Behindertengleichstellungsgesetz ist das nicht der Fall. Um mal ein Beispiel zu nennen: Was nutzt die amtliche Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache (wurde mit dem Behindertengleichstellungsgesetz geregelt), wenn die Dolmetscherversorgung in vielen Bereichen nicht gesichert ist – weder finanziell noch organisatorisch?

Gerüchten zufolge soll das ADG dennoch kommen – auch wenn die CDU die Bundestagswahl gewinnt. Allerdings nur in dem Umfang wie die Europäische Union es vorschreibt. Das würde konkret unter anderem bedeuten, dass die Diskriminierung behinderter und homosexueller Menschen weiterhin nicht untersagt wird. Die Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe zum Beispiel schon. Nun überlegt man, ob man nicht doch behinderte Menschen ins Gesetz aufnimmt oder alternativ ein Sondergesetz schafft, das die Diskriminierung unabhängig vom ADG regelt.

Ich bin mal gespannt, ob sich die Interessenverbände mit einem Sondergesetz abspeisen lassen und ob man sich mit anderen Gruppen, die dann immer noch diskriminiert werden dürfen (Homosexuelle zum Beispiel), solidarisiert und gleiche Rechte für alle fordert. Schon im jetzigen Gesetzentwurf gab es Abstufungen, was die Diskriminierung einzelner Gruppen angeht. Menschen mit anderer Hautfarbe dürfen so gut wie nie diskriminiert werden. Behinderte Menschen aber schon manchmal. Aber das ist dann keine Diskriminierung. Die CDU wäre dann wenigstens so konsequent und macht die Abstufung in einem eigenen Gesetz deutlich. Und andere Gruppen schauen ganz in die Röhre.

Traurig ist eigentlich, dass es über dieses Thema überhaupt solche Diskussionen gibt. Ein Restaurantbesitzer, der schwarze, behinderte, homosexuelle, muslimische Kunden auf Grund dieser Eigenschaften ablehnt, gehört bestraft. Und ich dachte eigentlich, das sei bei der Mehrheit der Gesellschaft Konsens.

4 Kommentare

  1. rollblau sagt:

    Nein, ich fürchte, das Gegenteil ist Konsens. Zumindest im Bereich der Arbeitswelt. Im Bereich der Gastronomie habe ich als Behinderter kaum schlechte Erfahrungen machen müssen, im Bereich der Berufswelt schon häufiger, wobei das ADG vermutlich auch nicht viel verändert hätte, denn Argumente, jemanden nicht einzustellen gibt es viele, selbst in einem eher liberalen Bereich wie dem des Buchhandels. Und wenn der berufliche Lebenslauf eh schon mit häufigen und größeren Lücken versehen ist, reicht das ja schon als plausible Rechtfertigung für eine Nichteinstellung aus. Dennoch ist es eine Schande, daß bestimmte Parteien das Wohl der Unternehmen höher werten als daß der Diskriminierungsgefährdeten (wobei ich klar davon ausgehe, daß es unter schwarz – gelb überhaupt keine Regelung geben würde, wären da nicht die Vorgaben der EU. LG rollblau

  2. rollblau sagt:

    Kurze Anmerkung zu den Archiv – Links : Die funktionieren nicht, denn in ihnen taucht „date“ auf, womit die URL ungültig wird. Erst beim manuellen Entfernen von „date“ klappt es. LG rollblau

  3. Fast glaube ich, dass in Deutschland gar nichts, was Behinderung angeht, Konsenz ist. Dann allerdings muss ich zugeben, dass außer der neoliberalen Unsolidarität auch fast nichts konsenzfähig ist. Die Behindertenverbände werden ein ADG oder ein Sondergesetz akzeptieren, das noch so wenig Fortschritte bringt, wenn es nur überhaupt etwas erkennbares bringt. Ich kenne da so Politdiplomaten in den Reihen der Verbände… …

  4. rollblau sagt:

    Heute funktionieren die Archive wieder, auch mit „date“. Seltsam. LG rollblau