Wenn ich mir die Suchbegriffe so ansehe, mit denen die Besucher auf diese Seite kommen, muss ich feststellen, dass es offenbar ein Informationsdefizit rund um das Thema Behindertenparkplätze gibt. Deshalb habe ich mich entschlossen, eine FAQ Behindertenparkplatz zu erstellen.
Der Fragenkatalog soll Antworten auf die Fragen geben, die sich Besuchern dieser Seite offenbar stellen und wegen des Seitentitels sich hier her verirren. Vielleicht tragen die Antworten auch dazu bei, dass weniger Leute ohne Erlaubnis auf Behindertenparkplätzen stehen.
Weitere Fragen und/oder Antworten und Hinweise sind willkommen. Ihr könnt gerne die Kommentarfunktion zu diesem Eintrag nutzen.
Ich finde es durchaus richtig, dass es Behindertenparkplätze gibt.
Was ich allerdings nicht verstehen kann ist, warum vor einem Real-Markt gut und gern 100 Parkplätze für Behinderte und Mutter-mit-Kind „reserviert“ sind. Als normaler Autofahrer kriegt man da nämlich auch gelegentlich einen Hals…und fährt unverrichteter Dinge wieder heim – ohne Einkauf – weil man keinen Parkplatz gefunden hat…trotz ca. 100 freier Parkplätze.
Hier stellt sich doch auch die Frage der Verhältnismäßigkeit, oder?
Grüßle
100 Behindertenparkplätze und Mutter-mit-Kind-Parkplätze bei Real. Ist ja der Hammer! Wo ist der Real-Mark? Unserer hat nämlich nur 4 Behindertenparkplätze. Und die sind meist von Nichtbehinderten besetzt.
Subjektivität halt…
Hallo! Bin erste mal hier. Habe auch nur eine Frage, weiß nicht ob mir die jemand beantworten kann.
Muss ein Behindertenparkplatz kostenlos sein???
Habe Gesetze nachgeschaut konnte aber keine Antwort finden!!
Um einen Behindertenparkplatz rechtmäßig zu nutzen bekommt man einen blauen Parkausweis und eine Ausnahmegenehmigung. In der Regel ist das Parken an Parkuhren oder Parkautomaten dann kostenlos, die Ausnahmegenehmigung muß aber gut sichtbar sein. Behindertenparkplätze auf privaten Grundstücken (in Einkaufszentren etc.) können kostenpflichtig sein. Achtung: Ausnahmegenehmigung genau durchlesen. Teilweise ist sogar das Parken im eingeschränkten Halteverbot für einen begrenzten Zeitraum erlaubt.
Hallo habe mal eine frage! Warum kann ich nicht mit meinem Schwerbehindertenausweis auf einen Behinderten Parkplatz Parken (Grad 50 %) Ich habe keine Sichtbare Behinderung aber 3 Infarkte und kann kaum ohne Rast 200 – 300m laufen. Nach meiner Auffassung verstößt das gegen das Grundgesetz Atikel 3 Abs.3 Dort steht Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Kann mir das mal einer Erklären. Vielen Dank!
Hallo Michael!
Bei jeglicher körperlicher bzw. gesundheitlicher Beeinträchtigung kannst du dir eine Ausnahmegenehmigung holen. Das ist genau so wie bei einem extrem Übergewichtigen Menschen, ab einem bestimmten Gewicht kann man diese Ausnahmegenehmigung auch beantragen!
Hallo!
Mein Vater hat einen Schwerbehindertenausweis mit 100% ausgestellt bekommen. Meine Frage wann, Wie und Wo kann man einen Parkausweis für Behindertenparkplätze in Berlin beantragen? Hab gehört das es sehr schwer sein soll?
Ich habe einen Behindertenausweis mit 60 GdB und einen
Kennzeichen „G“. Allerdings wurde der Buchstabe „B“ im
Ausweis gestrichen. Bin auf einen Rollator angewiesen,
da ich u.a. wegen meiner Spinalkanalstenose fast nicht
mehr freihändig laufen kann. Mein Ausweis ist unbefristet. Mein Antrag auf einen Behinderten-Parkplatz vor meiner Wohnung wurde mit Hinweis auf das
gestrichene „B“ abgelehnt. Ein Mitbewohner im Haus, der im 2.Stockwerk wohnt, hat dagegen einen Behinderten-Parkplatz vorm Haus. Ich wohne im EG, da es mir unmöglich ist, Treppen zu steigen.
Ich frage mich daher, ob das alles noch vernünftig zu
erklären ist. Vielleicht kann mir jemand bei der Suche
nach einer Antwort helfen??
Vielen Dank!
omega97
Hallo Walter, auf der Suche nach Hinweisen für die Beantragung des blauen Parkausweises (EU-Ausweis) für meine Frau stoße ich zufällig auf deinen Eintrag hier. Aus meinen Recherchen zum Thema kann ich dir folgendes sagen: Den Behindertenparkplatz kannst du nur mit dem blauen Parkausweis benutzen, den du bei deinem zuständigen Ordnungs-(Verkehrs-)amt unter Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit min. 80 % und den Merkzeichen G und B beantragen kannst.
Offensichtlich fehlen dir da Kriterien ( „nur“ 60 % und kein B ) ! Also hast du mit deinem vorliegenden Schwerbehindertenstatus kein Anspruchsrecht, so sauer das dir auch aufstößt. Solltest du aber behinderter sein als dir bescheinigt ist, musst du beim Versorgungsamt zu deinem Schwerbehindertenausweis Einspruch erheben. Nur so kommst du zu deinem Recht, wenn du denn tatsächlich einen blauen Parkausweis beanspruchen kannst. Alle Polemik dazu hilft nicht !!!
kann ich mit 50% G auf einen behinteren parkplatz parken
danke
Hilfe, was lese ich denn hier alles! Für einen Blauen EU-Parkausweis benötigt man (egal, wie hoch der Grad der Behinderung/GdB ist!)die Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert)oder „Bl“ (Blind)! Außerdem gibt es noch einen orangen Gleichstellungsparkausweis für Menschen mit besonderen gesundheitlichen Voraussetzungen! Für Berlin schaut doch einfach mal auf die Internetseite des Versorgungsamtes (lageso.berlin.de/behinderung)unter Publikationen, dort gibt es einen Flyer zum Runterladen zum Thema „Parkerleichterungen“! Grüßchen aus Berlin…
hallo, habe da mal ne frage… meine tochter ist schwerstbehindert und hat einen blauen parkausweis, jetzt wollte ich einen parkplatz vor unserer neuen wohnung beantragen und würde gerne wissen ob sich da jemand auskennt, was man da so machen muss und ob der was kostet?????? diana
@Diana
Wende Dich an Deine Gemeinde. Die sind für eine Einrichtung zuständig. Oft ist es so, dass die Parkplätze aber nur eingezeichnet werden, wenn sonst keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist (Garage etc.)
Kosten dürften keine entstehen.
Wie breit darf so ein Behinderterparkplatz sein?
Hallo zusammen!
Habe das hier grad mal alles so durchgelesen und muss mich dringend in das Gespräch einmischen!
@manumarika: Was ich da bei dir lese, nur mit „aG“ oder „B“ ist scheinbar schwachsinn… eine sehr gute Bekannte von mir hat ein „G“ mit 80% und darf auch auf Behindertenparkplätzen parken! Sie hat mir nämlich angesprochen, da ich auch ein „G“ mit 50% habe und will mit mit auch einen solchen Ausweis beantragen.
Ich meine, eig ist es doch auch richtig, das ein Mensch mit einer Behinderung mal irgendwelche Vorteile hat, man ist mit der Behinderung eh bestraft für sein leben!
@Maren:
Es ist in der Tat so, dass man auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen nur mit dem Merkzeichen aG oder B parken darf, was auch durchaus seine Berechtigung hat. Auch, dass an die Vergabe dieser Merkzeichen strenge Kriterien angelegt werden, ist absolut korrekt. Ich kenne diverse Personen, die einen GdB von 50 oder mehr haben, aber keine besondere Mobilitätseinschränkung. Mit welcher Berechtigung sollten diese Personen auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken dürfen? Du würdest mit dem Parken auf eben diesen Parkplätzen sie denen wegnehmen, die sie zwingend benötigen, weil sie andere Parkplätze teilweise gar nicht benutzen können. Der orangefarbene Ausweis, der bei manchen Erkrankungen oder für vorübergehende körperliche Einschränkungen ausgegeben wird, berechtigt NICHT zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
P.S. Ich fühle mich durch meine Behinderung NICHT für mein Leben bestraft!
Es sind die Merkzeiche aG und Bl die für den Parkausweis zwingend benötigt werden. B wäre das mit der Begleitperson
Zur Parkerleichterung:
Für den europäischen Parkausweis ist ein aG nötig.
In manchen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich ab einem GdB von 80 und G, einen auf das jeweilige Bundesland beschränkte Parkausweis ausstellen zu lassen. Erkannbar an dem Kurzzeichen des Bundeslandes und einem rein blauen Hintergrund.
In anderen Bundesländern ist man damit genau so ein Falschparker als würde man ohne parken.
hallo !!! jeder der eine Behinderung hat, sollte ein Anrecht auf einen Parkplatz haben.Es ist so nicht leicht im Alltag
Außerdem Blinde Leute können erstens nicht selber fahren, und dann hat das aber mit dem
“ G “ nichts zu tun. Dann müsste ja auch ein normaler Parkplatz ausreichen.Wenn das schon so getrennt wird.!!!
Hast du dir mal die Statistiken angesschaut, mitnight, wieviele Menschen mit Behinderung es gibt? Wenn du für alle diese das Recht einräumen willst, auf einem Behindertenparkplatz zu parken, müsstest du entweder wesentlich mehr davon einrichten (worüber sich die Nicht-Behinderten zu Recht beschweren würden) oder aber – wenn du die Anzahl unverändert lässt – diejenigen, die diese Parkplätze wirklich benötigen, würden nie einen freien Parkplatz finden, wenn sie einen suchen!
Hallo mitnight,
wie Dani bereits geschrieben hat hätten Behindertenparkplätze dann keinen Sinn mehr.
Stell dir doch selber mal die Frage warum man z.B einen Menschen mit Behinderung der ohne Probleme öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann, kein Problem hat auch längere Strecken zu Fuß zurück zu legen und nicht auf sein Fahrzeug wirklich angewiesen ist, diesen Nachteilsausgleich ebenfall zukommen lassen soll. Es macht schon Sinn die gruppe der Berechtigten stark ein zu schränken. Der Gesetzgeber hat halt entschieden das nur mit dem Merkzeichen aG und Bl im Behindertenausweis die Parkberechtigung für Behindertenparkplätze bekommen und meiner Meinung nach macht das auch Sinn.
Hallo!
Wo fangen die Behindertenparkplätze eigentlich an? Bei uns ist eine zweideutige Situation. Die Schilder (eines davon weist in Richtung der anderen Behindertenparkplätze) sind etwa eindrittel im Parkplatz aber auf dem Boden fehlt die gelbe Markierung.
Hallo
Meine Frau hat einen blauen Parkausweis für Behinderte
und einen Schwerbehindertenausweis unbefristet gültig
mit den Zeichen G,aG und H.
Darf ich auf einem Behindertenparkplatz parken wenn ich meine Frau im Krankenhaus besuche oder für Sie einkaufe.
Ist ein Behindertenparkplatz Gebürenfrei.
ich bin schwerbehindert 80% G und b, chronische Parkinson-Erkrankung, kann nur mit Rollator und nur kurze Strecken mit Begleitung laufen. Pflegestufe 1. Bisher habe ich die Wertmarke für unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr. Das reicht inzwischen nicht mehr aus. Zum Arzt oder zur Krankengymnastik könnte meine Pflegeperson mich mit dem Auto fahren, ohne Berechtigung einen Behindertenparkplatz zu nutzen, ist aber auch das oft nicht möglich. Ich möchte einen blauen EU BEHINDERTEN PARKAUSWEIS beantragen. Wie und wo mache ich das? (Formular und Bedingungen)
@Theo Kalenbach
Nein das darfst du nicht nur wenn die Fahrt dem Transport des Ausweisinhabers dient darfst du den Ausweis nutzen. Wenn du z.B deine Frau vom Arzt abholst darfst du dort parken auch wenn deine Frau nicht im Auto ist. Wenn ich ehrlich bin solltet dir aber schon der gesunde Menschneverstand sagen.
Wenn du den Ausweis nutzt ohne das die Fahrt den Transport des Ausweisinhabers dient, erfüllt das den Straftatbestand des Missbrauchs von Ausweisdokumenten und kann recht teuer werden.
@Ekke Schirmer
Du solltest eine Verschlechterungsantrag stellen und mit diesem das Merkzeichen aG fordern, dann kannst du bei der Gemeide den Parkausweis ohne Probleme bekommen.
Ich habe einmal eine ganz andere Frage. Meine Mutter hatte einen Ausweis für einen Behindertenparkplatz (ist aber inzwischen verstorben). Hat mich immer geärgert, wenn die Parkplätze von nicht Behinderten besetzt waren oder zu eng waren. Darum achte ich immer sehr auf diese Parkplätze.
Nun würde mich einmal interssieren, wieviel Parkplätze eigentlich eingeschäft oder ein Einkaufsmarkt überhaupt zur Verfügung stellen muss? Hier die frage auf das Wort muss??
Ich war vor einigen Tagen in einem neu erstellten Baumarkt. Vor dem eingangsbereich waren neben dem eingang auf jeder seite 1 Behindertenparkplatz. Der war aber in normlaer Breite eines Parkplatzes. Dann war folgendes.
Auf der Fahrerseite (es gibt ja auch Rollstuhlfahrer, die Autofahren und dann ihren Rollstuhl aus dem Autonehmen oder ihren Rolli) war links eine kleine Maurer, die sich zur Eingangstür erhöhte. Also kaum für einen Behinderten möglich auf der seite auszusteigen. Auf der anderen seite war es ebenso. Als ich den Marktleiter daraufhin ansprach sagte ermir, man könne ja rückwärts in die Parklücke fahren, nur dann ist das Problem, da daneben auf der seite sofort das fremde Auto steht.
Weiterhin erklärte ermir, er seie schon froh, daß er überhaupt 2 Behindertenparkplätze genehmigt bekommen habe. (Also, Platz gibt es dort reichlich). auch wäre es ja so, daß soviel Behindert auch nicht kommen. Ausserdem habe die Baufirma das so gemacht und das wäre wohl richtig.
wer bestimmt also, wieviel Behindertenparkplätze man behommt, das Ordnungsamt, die Bauverwaltung, die stadt??
ich fand diese einstellung total daneben und war sehr verärgert.
betina
Ein Behindertenparkplatz wurde eingerichtet. Es wurden zwei Parkplätze dafür benötigt und als ein Behindertenparkplatz gekennzeichnet. Die Einschränkung Mo. – Fr. von 8°° – 19°° Uhr. Sodass am Wochenende wieder zwei Parkplätze frei wären.
Aber jedes Wochenende steht ein PKW in der Mitte der Parkfläche als wäre er behindert. Wir haben einen Mangel an Parkplätzen, ist dies erlaubt oder verhält sich dieser Autofahrer verkehrswidrig.
Das Verhalten ist prinzipiell Verkehrswidirg, denn es gibt das Gebot das Platzparend zu parken ist. In wie weit sich der Autofahrer in diesem konkreten Fall falsch verhält kann man nur bei genauer Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten sagen. Su solltest mal beim Ordnungsamt Nachfragen wie die das sehen.
Zur Erlangung des blauen Rollstuhlfahrerausweises ist hier viel Richtiges aber leider auch viel unrichtiges geschrieben worden.
In der 45. STVRAndV Änderung der STVO vom 18.09.2009 wird klar dargelegt, dass dem blauen Ausweis nicht zwingend eine Schwerbehinderung von mindestens 80% und ein Eintrag mit „aG“und oder „B“ vorausgehen muss.
Diesen Ausweis können auch Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokolomelie bekommen. Das sind viele der ca 2700 noch lebenden Contergan Opfer in dieser Republik.
Hier die Änderung des Gesetzes:
Artikel 1 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
2 Gesetze verweisen aus 2 Artikeln auf Artikel 1 | geänderte Normen: mWv. 9. April 2009 StVO § 18, § 41, § 42, § 45, § 47, mWv. 1. September 2009 § 49
Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. November 2007 (BGBl. I S. 2774) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 18 wird folgender Absatz 11 angefügt:
„(11) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen.“
2. In § 41 Absatz 2 Nummer 8 wird Satz 5 in den Erläuterungen zu dem Zeichen 286 wie folgt gefasst:
„Das Zusatzzeichen „(Rollstuhlfahrersymbol) mit Parkausweis Nr…. frei“ nimmt schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen, jeweils mit besonderem Parkausweis, von dem Haltverbot aus.“
3. In § 42 Absatz 4 wird in Nummer 2 der Satz 1 in den Erläuterungen zu dem Zeichen 314 wie folgt gefasst:
„Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinden Menschen.“
4. § 45 Absatz 1b Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2. im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen,“.
5. § 47 Absatz 2 Nummer 7 wird wie folgt gefasst:
„7. nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Verbote, Beschränkungen und Anordnungen erlassen sind, für schwerbehinderte Menschen jedoch jede Straßenverkehrsbehörde auch für solche Maßnahmen, die außerhalb ihres Bezirks angeordnet sind;“.
abweichendes Inkrafttreten am 01.09.2009
Hallo,
ich habe eine Frage. Mein Sohn ist schwerbehindert 100% und hat den blauen Parkausweis. Wenn ich meinen älteren Sohn in die Kita fahre, sind die 4 Parkplätze vor der Einrichtung grundsätzlich belegt, sodass ich meist ziemlich weit weg parken muss.
Unser jüngster Sohn ist o2 pflichtig und ist per Monitor überwacht. Zusätzlich müssen wir für den Notfall sein Absauggerät bei uns haben.
Meine Frage hierzu lautet, ob die Einrichtung einen Parkplatz für Behinderte stellen muss.
Mit freundlichem Gruß,
L. Gruen
Kurze Antwort, die Einrichtung muss dir keinen Parkplatz zur Verfügung stellen.
Hallo Zusammen,
ich bin Schwerbehindert und kann keine 200 m gehen. Jeder Schritt bereitet mir wahnsinnige Schmerzen, ich bin 44 Jahre alt und lebe seit 25 Jahre mit dieser Situation. Ich bekommen nur „50G“ und kein „Parkausweis“. Früher gab es Parkplätze für „G- Behinderte“ diese wurde alle durch die Parkplätzte mit dem „blauen Parkausweis“ ersetzt, Problem ist nur, das dieses Ausweise fast niemand bekommt. Dieses sieht man auch daran, dass diese Parkplätze fast immer Leer sind. Da die Wege für mich zu weit sind, kann ich seitdem, in keine Innen Stadt mehr fahren, in keine Fußgängerzone gehen, keine Öffentlichen Platz mehr besuchen usw. Öffentliche Verkehrsmittel gibt es bei uns auf dem Land, so gut wie gar nicht. Da ich Berufstätig bin, bin ich zu 100% auf mein PKW angewiesen. Ich musste mal in die Innenstadt um einen Brief bei einer Behörde abzugeben. Nachdem ich ca. 10-mal kreuz und quer, auf Parkplatzsuche, durch die Innenstadt fuhr, stellte ich mich für 4 Min. auf einen Parkplatz mit dem „blauen Parkausweis“. (Alle 4 Parkplätze wahren übrigens Leer) Ich bin mit meinen Krücken ausgestiegen und habe den Brief eingeworfen. Als ich zurück kam, hatte ich einen Strafzettel am Auto. Ich habe der Politesse meinen Behinderten – Ausweis mit Kennzeichnung „50G“ gezeigt und meine Situation erklärt. Der einzige Kommentar von Ihr war „Wenn ich nicht laufen könne, habe ich in der Stadt nichts verloren“. In jedem anderen zivilisierten Land, gilt dieses als Diskriminierung pur. Wenn jetzt jemand sagt ich wäre ein Ausnahmefall, den kann ich nur sagen, ich kenne viele solcher „Ausnahmefälle“. z.B. mein Vater hat schweres Parkinson, ist sehr schwer Gehbehindert, hat mehrere Künstliche Gelenke, einen kaputten Rücken und bekommt auch nur „60 G“. In Summe wäre es mehr als „100 % AG“, aber ich habe gelernt, dass man diese ganzen Behinderungen nicht zusammen Zählen darf, zumindest nicht wenn es nach den Behörden geht!