Behindertenparkplatz

Blog von Christiane Link

Post aus Palo Alto

Die Stadt Palo Alto hat sich entschlossen, von mir nicht weiter 300 Dollar wegen Parkens auf einem Behindertenparkplatz (mit Ausweis) zu verlangen. Meine vierzeilige Beschwerde (mehr Platz war nicht auf dem Formular) wurde anerkannt. Ich wiederum habe mich entschlossen, in Palo Alto einfach nicht mehr zu parken.

Geparkt in , , , , um 13:21 Uhr am Donnerstag, 5. November 2009 |

Aberzombie & Witch

Ich bin gestern in San Francisco angekommen und nachdem ich mit dem BART-Zug vom Flughafen in die Stadt gefahren bin, war das erste Geschäft, das ich hier sah, Abercrombie & Fitch. Das erinnerte mich daran, dass ich unbedingt noch etwas über diese Firma schreiben wollte. Abercrombie & Fitch macht seit Jahren weniger wegen ihrer Kleidung von sich reden, sondern wegen diverser Klagen wegen Diskriminierung, nicht zuletzt von behinderten Kunden und Mitarbeitern. Im Film Shrek 3 gab es eine Geschäft, das “Aberzombie & Witch” genannt wurde als Parodie auf A & F.

- Laut Manager Magazin verklagten US-Bürgerrechtsgruppen Abercrombie & Fitch 2003 im Namen von 10 000 erfolglosen Stellenbewerbern wegen Diskriminierung, weil das Unternehmen nur Weiße einstelle. Das Verfahren endete 2005 mit einer gütlichen Einigung, bei der das Unternehmen einwilligte, den Klägern 40 Millionen Dollar zu zahlen und hausinterne Maßnahmen für “größere Diversität” einzuführen.

- Im Sommer 2009 wurde die Modekette von einer Frau in London wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung verklagt. Das Arbeitsgericht gab der Studentin zum Teil recht. Beim Einstellungsgespräch gab die junge Frau nicht an, dass sie eine Unterarmprothese trägt. Von ihrem Chef wurde sie zum Tragen einer Strickjacke über dem üblichen T-Shirt aufgefordert, sodass die Prothese verdeckt wird. Mitarbeiter des so genannten “visual teams“, einer Abteilung für ästhetische Angelegenheiten, verboten der Frau jedoch weiter im Verkaufsbereich tätig zu sein und forderten sie auf, nunmehr im Lager zu arbeiten. Das Gericht in London sah im Vorgehen des Unternehmens eine rechtswidrige Belästigung und verpflichtete Abercrombie & Fitch zusätzlich zur Zahlung einer grundlegenden Entschädigung von 136 Pfund und des Verdienstausfalls von 1077 Pfund zu einer Entschädigung für die erlittene Demütigung, den Vertrauensverlust und die verletzten Gefühle in Höhe von 6800 Pfund.

- Kurz vor meiner Abreise las ich dann, dass Abercrombie & Fitch zur Zahlung von 115 000 Dollar sowie Auflagen verurteilt wurde, weil sie einem autistischen Mädchen in Minnesota verweigert haben, gemeinsam mit einer Begleitperson in die Umkleidekabine zu gehen.

Ich glaube eigentlich, dass man Unternehmen, die diskriminieren, manchmal nur mit hohen Geldstrafen beikommen kann. Aber was macht man mit einem Unternehmen, dass weder die Zahlung von 8000 Pfund noch von 40 Millionen Dollar juckt? Zuerst einmal: Nicht dort einkaufen. Klar. Aber wahrscheinlich muss man in hartnäckigen Fällen wie diesem dazu übergehen, die Geschäftsführer persönlich haftbar zu machen. Und der Artikel über den Fall in Minnesota liest sich auch nicht so, als würden die Gerichte sich das länger anschauen. Das bringt vielleicht nicht diese merkwürdige Firma zum Umdenken, aber es sendet eine wichtige Botschaft in die Gesellschaft: Dass die Diskriminierung behinderter Menschen nicht toleriert wird. Und das ist nicht zu unterschätzen.

Geparkt in , , , , , , , um 4:12 Uhr am Samstag, 19. September 2009 |

Deutschland im Sommer 2009

In Hessen wird einem Mann, der nach einem Motorradunfall Pflege benötigt und im Rollstuhl sitzt, vom örtlichen Sozialamt die Assistenz verweigert. Man zahle lediglich eine Heimunterbringung. Dass der Mann verheiratet ist und damit von seiner Frau getrennt leben müsste, interessiert den Behördenleiter nicht.

In Berlin wird einem Rollstuhlfahrer der Theaterbesuch zur Hölle gemacht. Er könne unmöglich unangemeldet ins Theater gehen, wird ihm gesagt. Als er sich weigert, wieder zu gehen, und einen nicht barrierefreien Platz einnimmt, droht man, die Polizei zu rufen, obwohl er eine Eintrittskarte hat.

In München weigert sich das Arbeitsamt einem gehörlosen Auszubildenden die Gebärdensprachdolmetscher für die Berufsschule zu stellen. Er verliert daraufhin seinen Ausbildungsplatz. Als er wieder einen neue Stelle findet, bleibt das Amt bei seiner Auffassung und schreibt, er solle am Blockunterricht an einer Gehörlosenschule in Essen teilnehmen. Er habe kein Recht, in München eine Berufsschule zu besuchen.

In Berlin muss eine alleinerziehende Mutter ihren Job aufgeben, weil die Schulbehörde die Schulhelfer für ihren behinderten Sohn nicht mehr im benötigten Umfang stellen möchte.

In Magdeburg wird eine arbeitslose, nicht behinderte Frau als “geistig behindert” eingestuft, damit man sie in eine Behindertenwerkstatt schicken kann.

Geparkt in , , , um 12:51 Uhr am Montag, 31. August 2009 |

Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Wenn man in Deutschland einen Menschen mit geistiger Behinderung mit Hakenkreuzen beschmiert, wird das vom Staatsschutz wegen “der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” verfolgt. In Großbritannien wäre das ein Disability Hate Crime. Ist es in Deutschland wirklich egal, ob man eine Wand beschmiert oder einem behinderten Menschen, der sich nicht wehren kann, so etwas antut?

Geparkt in , , , um 20:11 Uhr am Dienstag, 9. September 2008 |

4500 Pfund Schadenersatz für drei Teenager

Als ich vorhin ins Auto stieg, liefen gerade Nachrichten bei BBC London. Eine der Nachrichten war, dass drei behinderte Teenager 4500 Pfund von einem Kosmetiksalon erhalten, weil eine Mitarbeiterin sich geweigert hatte, sie zu bedienen. Sie würden mit ihren Behinderungen andere Kunden abschrecken. Das ist der Bericht der BBC und das ist die Pressemitteilung der Anwaltskanzlei, die die Mädchen vertreten hat. Die Geschichte ist schlimm, aber irgendwie gibt es doch noch Gerechtigkeit auf der Welt – wenn man die richtigen Gesetze hat. Und das Allerwichtigste ist die Signalwirkung – für behinderte Menschen, aber auch für die Unternehmen.

Geparkt in , , , , , um 0:05 Uhr am Donnerstag, 10. Juli 2008 |

Strafanzeige wegen eines Obstmessers

Jetzt lebe ich schon mehr als ein Jahr in London und lerne immer noch dazu. Heute habe ich gelernt, dass man wegen eines Obstmessers im Rucksack eine Strafanzeige bekommen kann. Und das geht so: Ich hatte in den vergangenen Tagen Besuch von Freunden aus Hamburg. Diese haben eine zweijährigen Sohn, dem sie zwischendurch mal einen Apfel klein schneiden, wenn er Hunger hat. Zu diesem Zweck hatte der Vater des Kindes ein Obstmesser im Rucksack. Und das ist strafbar in Großbritannien. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Diese Lektion lehrte uns heute ein freundlicher Polizist, der den Obstmesser besitzenden Vater am London Eye stoppte, nachdem er den Rucksack auf den Scanner gelegt hatte: “Sie haben ein Messer bei sich. Kommen Sie bitte mit.”
Nach einer Rechtsbelehrung, der Einwilligung das Messer sofort einziehen zu lassen und der Unterschrift unter das Geständnis durften wir doch noch ins London Eye. Der Polizist hat uns dann noch gesagt, dass das Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt werde. Schließlich würde allein am London Eye täglich zwei Müllsäcke voller Messer eingesammelt und ebenso viele Anzeigen erstattet.

Hintergrund ist übrigens der Kampf gegen “Knife crime”. Es vergeht kaum eine Woche, in der kein Jugendlicher von einem anderen erstochen wird. Aber dass der Kampf gegen die Jugendbanden dazu führt, dass man als Tourist seinem Kind unterwegs keine Äpfel mehr schälen darf, finde ich doch etwas übertrieben.

Geparkt in , , , , , , um 23:06 Uhr am Sonntag, 18. Mai 2008 |

Behinderte Menschen in den Medien

Ich beobachte, seit ich hier bin, wie die britischen Medien mit dem Thema Behinderung umgehen und bin beeindruckt. Ich gebe allerdings zu, ich ignoriere die Boulevardpresse völlig, was angesichts des umfangreichen Angebots guter Tageszeitungen nicht wirklich schwer ist.

Was mir dabei besonders auffällt ist, dass behinderte Menschen hier weit öfter selbst zu Wort kommen als ich das in Deutschland wahrgenommen habe. Und offensichtlich scheint es auch eine ausreichende Anzahl an Leuten zu geben, die man als Journalist befragen kann und die auch noch schlaue Sachen sagen. Die Verbände, so mein Eindruck, machen hier professionelle Pressearbeit, was in Deutschland ganz und gar nicht der Fall ist. Viele haben nicht einmal einen Presseverteiler.

Und behinderte Menschen beteiligen sich hier viel stärker an Diskussionen, so scheint mir. Artikel wie dieser erwecken bei mir diesen Eindruck. Und die Journalisten gehen anders mit den Leuten um. Zu dem Programm der Regierung zur Gleichstellung behinderter Menschen druckte der Guardian die Meinungen verschiedener Verbände und Lobbygruppen. Ich habe mir mal den Spaß erlaubt und nachgesehen, wie oft die taz in den letzten sechs Monaten über das Behindertengleichstellungsgesetz berichtet hat. Das Wort, seine Varianten und Abkürzung ergab keinen Treffer im Online-Archiv. Das Wort DDA findet sich im Guardian Online-Archiv fünf Mal seit Oktober. Insgesamt liefert die Suche sogar 86 Treffer.

Ich habe dennoch nicht den Eindruck, dass behinderte Menschen zu wenig in den deutschen Medien vorkommen. Die Frage ist, wie sie dargestellt werden und welche Themen behandelt werden. Wie schwer es ist in Deutschland mit einem behindertenpolitischen Thema in die Medien zu kommen, kann man gerade hier nachlesen.

Geparkt in , , , , , , , um 21:52 Uhr am Montag, 10. März 2008 |

50 Jahre Contergan

Am 1. Oktober 1957, kam Contergan in Deutschland auf den Markt, hergestellt von der Stollberger Firma Grünenthal. Es war ein Schlafmittel, das auch für Schwangere gut verträglich sein sollte. In der Folge kamen tausende Kinder mit Fehlbildungen und fehlenden Gließmaßen zur Welt.

Der Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer (BCG) in Köln hat aus diesem Anlass eine Mahnwache vor den Werkstoren von Grünenthal veranstaltet und zu einem Boykott von Produkten von Grünenthal und seiner Tochterunternehmem aufgerufen. Es geht unter anderem um zu geringe Entschädigungsleistungen. Grünenthal zahlte damals über 100 Millionen Mark plus 10 Millionen Zinsen in eine Stiftung ein. Der deutsche Staat zahlte weitere 100 Millionen DM ein. Streitpunkt ist seit Jahrzehnten die geringen Rentenleistungen. Knapp über 500 Euro bekommt ein Contergangeschädigter maximal im Monat. Das deckt weder Pflegekosten noch sonstige Aufwendungen.

In den Leserbriefen bei Kobinet liefern sich derzeit Contergangeschädigte und Mitarbeiter von Grünenthal einen Schlagabtausch. Die Mitarbeiter fürchten um ihre Arbeitsplätze, wenn Grünenthal noch einmal zur Kasse gebeten würde und kritisieren den Boykottaufruf. Die Contergangeschädigten wollen selbstbestimmt leben, dafür reicht aber das Geld nicht. Und um die Gerechtigkeit geht es natürlich auch. Unterdessen zahlt der deutsche Steuerzahler nämlich die Renten, weil das Geld von Grünenthal längst aufgebraucht ist.

Ich kann die Empörung der Contergangeschädigten verstehen, auch wenn ich finde, dass sie bereits in den vergangenen Jahren besser ein wenig lauter gewesen wären. Ich finde den Vergleich, der damals ausgehandelt wurde, völlig realitätsfern. Niemand hat darüber nachgedacht, wie man die Pflege von jemandem ohne Arme und Beine dauerhaft finanzieren soll. Vieles wurde auf die unterdessen betagten Eltern abgewälzt. Wer einen Schaden verursacht, muss ihn auch wieder gut machen. Warum das bei Grünenthal nicht gilt, verstehe ich nicht. Mit Schaden meine ich in erster Linie, dass behinderungsbedingte Kosten übernommen werden. Es geht nicht darum, Milionen an Schmerzensgeld auszuzahlen, sondern einen wirklichen Nachteil auszugleichen.

Ich bin selber durch einen ärztlichen Kunstfehler querschnittgelähmt und mein Lebensstandard ist nur deshalb ein normaler, weil nicht auch noch die behinderungsbedingten Mehrkosten auf meinen Schultern lasten. Die Berufshaftpflichtversicherung des verursachenden Arztes tritt dafür ein. Um mal ein Beispiel zu nennen: Der Umbau meines Autos auf Handgas und Handbedienbremse hat fast 4000 Euro gekostet. Wäre ich contergangeschädigt hätte ich dafür in Deutschland unter Umständen keinen Kostenträger. Die Krankenkassen sind für sowas nicht zuständig. Teilweise zahlen die Arbeitsämter den Umbau, aber nur wenn man eine Arbeitsstelle hat. Nun ist die Beschäftigungsquote von Leuten mit derartigen Behinderungen aber eher bescheiden. Die Mehrheit hat also keinen Kostenträger. Und es gäbe noch viele andere Beispiele. Eine 24-Stunden-Assistenz, die jemand, der keine Beine und Arme hat, unter Umständen braucht, deckt die Pflegeversicherung nicht ab. Das Sozialamt springt ein und ich kenne mehrere Leute, die auf Hartz IV-Niveau runtergekürzt wurden, um die Pflegekosten zu decken (die Angehörigen auch gleich mit). Und da verstehe ich die Wut so mancher Leute auch nach 50 Jahren schon, wenn sie erahnen, wie die Bilanzen der Firma Grünenthal aussehen.

Die wenigsten wollen sich bereichern, sondern ein einigermaßen normales Leben führen, was mit 500 Euro nicht zu machen ist. Behindert sein ist teuer.

Die Tagesthemen haben vor ein paar Tagen eine Bericht zu Contergan gezeigt und dabei einen Mann ohne Arme porträtiert. Er ist Stellvertreter des Landrats und Paralympicsteilnehmer. “Ganz beeindruckend”, “toll wie er sein Leben meistert” und andere Floskeln kamen schon in der Anmoderation vor. Sie haben auch erwähnt, dass es die Mahnwache vor dem Werksgelände gab. So ganz stimmig war der Teil der Sendung nicht. Und ganz fair war auch der Interviewte nicht. Er hat eher abfällig über die Leute geredet, die sich immer noch an Grünenthal reiben. Die Lebenssituation von Contergangeschädigten ist eben nicht homogen. Wer einen Arbeitsplatz hat und nicht auf Pflege angewiesen ist, den interessiert Grünenthal vielleicht nicht mehr. Ich interessiere mich auch nicht mehr für den Arzt wegen dem ich querschnittgelähmt bin – jedenfalls so lange nicht wie seine Versicherung meine behinderungsbedingten Kosten begleicht. Ich kann aber Leute verstehen, die sich alles vom Mund absparen müssen, für jeden Mist mit den Behörden und Krankenkassen diskutieren müssen und die wissen, der eigentliche Verursacher würde Hilfsmittel xy aus der Portokasse zahlen. Das würde mich wahrscheinlich auch bis an mein Lebensende an Werkstore treiben.

Geparkt in , , , , , , , um 14:04 Uhr am Mittwoch, 3. Oktober 2007 |

Auch blinde Menschen dürfen Lehrer werden – selbst in Bayern

Weil sie das Kultusministerium in Bayern nicht zum Referendariat zugelassen hat, musste eine blinde Frau, die Lehrerin werden möchte, gegen das Land Bayern klagen. Das Ganze spielte sich nicht etwa kurz nach dem Krieg ab, sondern ist eine nagelneue Gerichtsentscheidung.

Sie hat den Gerichtsprozess gewonnen und muss so schnell wie möglich ein Referendariat zugelassen werden. Die Richter sahen durch das Verhalten des Landes ihr Grundrecht auf freie Berufswahl beeinträchtigt. Ihr Anwalt sagte, seit 1973 habe es einen derartigen Rechtsstreit nicht mehr gegeben. In Deutschland gebe es mindestens 20 bis 30 blinde Lehrer an Regelschulen.

Geparkt in , , , , , um 17:17 Uhr am Donnerstag, 26. Juli 2007 |

Gehörloser Sozialarbeiter tötet seinen behinderten Sohn

Heute mittag habe ich einen traurigen Artikel in der Times entdeckt: Ein gehörloser Sozialarbeiter mit deutschem Pass hat in Großbritannien seinen behinderten Sohn umgebracht. Das Kind war mehrfach behindert und hatte eine starke Form der Epilepsie, das so genannte West-Syndom. Der Mann war mit der Behinderung seines Sohnes wohl total überfordert. Nachdem er seinen Sohn umgebracht hatte, versuchte der Mann, sich selbst das Leben zu nehmen. Ihm droht jetzt eine lange Gefängnisstrafe, hat der Richter angekündigt. In Deutschland sind in den vergangenen Jahren bei ähnlichen Fällen sehr milde Urteile gesprochen wurden. Ich bin gespannt, welche Strafe der Mann bekommt, obwohl seine Schuldfähigkeit wohl eingeschränkt war, da er zum Zeitpunkt der Tat depressiv war.

Geparkt in , , , , , , um 23:42 Uhr am Dienstag, 15. Mai 2007 |