Behindertenparkplatz

Blog von Christiane Link

Das iPhone und die Barrierefreiheit

Ich bin seit ein paar Monaten Besitzerin eines iPhones und habe Zugriff auf Informationen, die für mich im Alltag hilfreich sind. Nicht zuletzt, über die vielen Applikationen lassen sich immer und jederzeit Informationen einholen, die mir helfen, meinen Alltag zu organisieren. Auch mein Freund hat ein iPhone und nutzt es mit einer Sprachausgabe, die Apple standardmässig mitliefert. Wer es mal ausprobieren will, einfach auf -Settings – General – Accessibility gehen und Voice Over einschalten. Eine Liste mit Apps, die mit der Sprachausgabe nutzbar sind, gibt es auch.
Wie die Sprachausgabe funktioniert, kann man hier in diesem Apple-Video sehen (sorry, ohne Untertitel):

Natürlich gehören zum iPhone auch die kleinen Programme, die man zusätzlich installieren kann, die so genannten Apps.
Ich will mal die auflisten, die ich nutze und die zu mehr Barrierefreiheit beitragen:

Qype Radar – Die App zum gleichnamigen Portal mit Bildern und Bewertungen und teilweise Einträgen, die darüber informieren, ob die bewertete Lokalität barrierefrei ist oder nicht. Zumindest der Eingang ist aber auf den Bildern oft zu sehen, auch wenn die Angabe fehlt. Und wenn nicht, bekommt man die Telefonnummer ja eh immer gleich mitgeliefert.

Toiluxe – Eine App, die die nächste öffentliche Toilette anzeigt, leider noch ohne Angabe, ob es eine barrierefreie Toilette ist, aber dennoch relativ hilfreich.

Starbucks – Wo ein Starbucks, da ist auch fast immer eine barrierefreie Toilette. Die App zeigt unter anderem an, wo der nächste Starbucks ist. Sehr praktisch!

Foursquare – Mein Freund nutzt Foursquare in unbekannter Umgebung, um zu schauen, welche Geschäfte um ihn rum sind, in dem er die Plätze bei Foursquare aufruft. Und wenn er mir mitteilen will, wo er gerade ist, loggt er sich einfach ein. Das geht schneller als mit dem iPhone eine SMS blind zu schreiben.

WhatsApp – Die ideale App für gehörlose Nutzer. Man kann kostenlos SMS hin- und herverschicken, auch wenn das Programm geschlossen ist (funktioniert seit dem Update nicht immer reibungslos).

Tube Deluxe – U-Bahn-Karte für London mit Angaben zur Barrierefreiheit der Stationen.

London Bus – Da die U-Bahn-Stationen ja nur zu einem Viertel zugänglich sind, geht manchmal nur der Bus. Alle 6000 Londoner Busse sind barrierefrei. Die App findet die nächste Bushaltestelle, kennt die Fahrpläne und Strecken.

Tesco Clubcard – Tesco ist eine große britische Supermarktkette, die natürlich ihre eigene Kundenkarte hat. Die muss man aber nicht mehr mit sich rumschleppen, wenn man ein iPhone hat, sondern die App generiert aus der Kundennummer einen Barcode, den man an der Kasse hinhalten kann. Gerade für Menschen, die motorische Behinderungen haben, finde ich das sehr bequem. Die müssen die Karte nicht raussuchen. Jetzt ist das bei so einer Kundenkarte nicht so tragisch, aber ich hoffe, dass so künftig alle Karten verschwinden werden und man mit einem Fingertipp die Karte abrufen kann.

Geparkt in , , um 1:57 Uhr am Montag, 1. März 2010 |

Ein Anruf von der Swiss

Meine Güte, Swiss überrascht mich seit gestern zunehmend. Heute hat mich der Teamleiter der Kundenbetreuung angerufen, um mir mitzuteilen, welche Massnahmen Swiss treffen wird, damit sich die Geschichte nicht wiederholt. Er sei heute morgen ” fast vom Stuhl gekippt” als er den Vorgang auf den Tisch bekam.
Folgende Massnahmen wird Swiss ergreifen:
Gegen die beiden Mitarbeiter, mit denen ich gesprochen habe, ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Viel wichtiger ist aber, dass er mir gesagt hat, dass alle Call Centre-Mitarbeiter umgehend nachgeschult werden und noch einmal darauf hingewiesen wird, wie behinderte Menschen anzumelden sind und was der Unterschied zwischen einem medizinischen Notfall und einem behinderten Reisenden ist. Die Teamleiter werden von Tisch zu Tisch gehen und mit jedem einzelnen Mitarbeiter darüber sprechen. Das ist weit mehr als ich erwartet hatte…
Ich schreibe diesen Eintrag übrigens vom Flughafen aus, nachdem ich problemlos einchecken konnte. Ende gut, alles gut.

Geparkt in , , , um 18:43 Uhr am Dienstag, 2. Februar 2010 |

Swiss Airlines hat sich gemeldet

Heute morgen meldete sich der “Social Media”-Verantwortliche der Swiss bei mir, um diese Geschichte aus der Welt zu schaffen und um vor allem sicherzustellen, dass ich morgen nicht am Flughafen stehen bleibe.
Er hatte über Twitter von der Geschichte erfahren und entschuldigte sich in aller Form. Gerade hat er mir noch einmal bestätigt, dass er dafür gesorgt hat, dass ich morgen problemlos fliegen kann, angemeldet bin und hat mir versprochen, mich auf dem Laufenden zu halten, was die Beschwerde intern bei Swiss gebracht hat.
Ich finde, das ist ein gutes Beispiel dafür, wie Unternehmen ihre Kommunikation und Service verbessern können, wenn sie zuhören – bei Twitter oder in Blogs oder auch sonst. Und es zeigt auch, dass man sich wehren muss, wenn man etwas verändern will.

Geparkt in , , , um 16:34 Uhr am Montag, 1. Februar 2010 |

Ich kann nicht für mich selber sorgen, meint Swiss Airlines

Ich wollte eigentlich nur schnell Swiss Airlines darüber informieren, dass ich Rollstuhlfahrerin bin, da ich mit Ihnen von London nach Genf fliege, aber auch im Jahr 2010 gibt es Unternehmen, die behinderte Menschen behandeln wie vor 100 Jahren. Nach dem Gespräch mit dem Call Centre habe ich folgende Mail in die Schweiz geschickt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fliege am Dienstag mit Swiss von London nach Genf. Da ich Rollstuhlfahrerin bin und in Großbritannien lebe, habe ich mich an ihr Callcentre unter 0845 601 0956 gewandt, um Ihnen mitzuteilen, dass ich Assistenz benötige (WCHC).
Ich reise sehr viel und melde mich daher auch bei sehr vielen Airlines vorab an. Was ich heute bei Ihrem Call Centre erlebt habe, ist mir bei noch keiner Airline bei keiner meiner Reisen passiert.

Das Gespräch mit Ihrem Call Centre Agent begann damit, dass ich ihm sagte, ich sei Rollstuhlfahrerin, WCHC. Ihr Agent kannte aber nur WCHR und meinte, ich könne ja dann alleine die Treppe hochlaufen. Ich sagte mehrfach, ich sei WCHC. Er kannte dieses IATA-Kürzel aber nicht. Er schaltete das Gespräch auf Musik, kam zu mir zurück und behauptete, ich sei ein medizinischer Notfall und müsste ein MEDA-Formular ausfüllen. Ich sagte ihm, dass ich Vielfliegerin sei (ich habe fast 1000 Flüge hinter mir) und dass ich seit 33 Jahren eine Querschnittlähmung habe, die kein medizinischer Notfall sei. Ich verlangte seinen Supervisor.

Ich bat den Supervisor, mich als WCHC anzumelden. Auch dieser behauptete, ich müsse ein Formular ausfüllen, denn ich könne an Bord ja nicht alleine für mich sorgen. Ich habe auf Ihrer Webseite nachgelesen, von wem Sie das Formular verlangen. Ich zähle sicher nicht dazu, da ich weder frisch verletzt bin, noch Sauerstoff brauche oder unter irgendein anderes Kriterium falle. Ich brauche einfach nur zwei Leute mit Bordrollstuhl, was – wie Sie sicher wissen – weder in London noch Genf ein Problem sein sollte. Ich denke, die neuen EU-Regularien zur Beförderung von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität sind Ihnen bekannt. Diese haben auch für Airlines Gültigkeit, die in die EU fliegen oder von dort starten. Dieses Gespräch hätte es somit in dieser Weise gar nicht geben dürfen.

Das ganze Gespräch verlief in höchstem Masse diskriminierend. Ich kann natürlich an Bord für mich sorgen. Das bestritt Ihr Call Centre Agent aber. Ich kann nur nicht gehen. Er behauptete, ich könne meine Arme nicht bewegen etc. Ich versicherte ihm, ich könne nur nicht gehen. Er behauptete, wenn man querschnittgelähmt sei, könne man auch die Arme nicht bewegen. Ich muss Ihnen sagen, ich finde es schon erstaunlich, dass ein Swiss Call Centre Supervisor glaubt, besser zu wissen, was ich kann und was ich nicht kann als ich selbst.

Ich verstehe, dass Sie als Airline vorab wissen möchten, welche Passagiere Assistenz benötigen. Ich schule selbst Flugbegleiter im Umgang mit behinderten Passagieren. Ich bin aber geradezu schockiert darüber, wie wenig Ihre Mitarbeiter geschult sind, um diese Anmeldungen anzunehmen. Es dauerte zudem 45 Minuten bis überhaupt jemand den Anruf annahm.

Ich möchte Sie herzlich bitten sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter, auch in ausländischen Call Centren, wissen, wie sie mit Anmeldungen behinderter Passagiere umzugehen haben. Die Konversation mit den beiden Mitarbeitern entspricht mit Sicherheit nicht dem Serviceanspruch Ihrer Fluggesellschaft. Zudem erwarte ich, dass ich mit Respekt behandelt werde, wenn ich bei Ihnen anrufe. Davon kann bei keinem Ihrer beiden Mitarbeiter die Rede sein.

Ich weiß nach dem Telefonat noch immer nicht, ob in der Buchung vermerkt wurde, dass ich WCHC bin. Falls nicht, nehmen Sie dieses Schreiben bitte als Anmeldung und teilen Sie mir bitte mit, was Sie unternehmen werden, um die Servicequalität auch im Umgang mit behinderten Reisenden in Zukunft sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Link

Update: Swiss hat sich gemeldet.

Update 2: Swiss hat mich angerufen.

Geparkt in , , , , um 21:50 Uhr am Samstag, 30. Januar 2010 |

Eine Schule für alle

Studenten der Kunsthochschule in Köln haben für den Verein “Mittendrin” mehrere Kinospots produziert. Mir gefällt der Erste am besten, aber seht selbst.

Filmbeschreibung für blinde Leser: Der Chor ist erst grau und besteht nur aus nicht behinderten Kindern. Erst als die behinderten Kinder dazu kommen, wird es lebending. Wenn der Chor verstummt, gebärdet ein gehörloser Junge das Lied während der Hausmeister eine Birne einschraubt (Quitschen).

Tonbeschreibung für gehörlose Leser: Der Chor singt erst langweilig den Kanon “Heho, spann den Wagen an. Denn der Wind treibt Regen übers Land. Hol die goldenen Gaben, hol die goldenen Gaben.” Erst als die behinderten Kinder dazu kommen, wird das Lied lebendig.

Bildbeschreibung für blinde Leser: Ein Lehrer steht vor einer Klasse mit mehreren behinderten Schülern. Neben ihm steht jeweils ein anderes behindertes Kind. Bevor die Kinder lachen, zeigt ein rollstuhlfahrendes Kind dem Lehrer einen Vogel, ohne dass er es bemerkt.

Geparkt in , , , um 20:41 Uhr am Dienstag, 26. Januar 2010 |

Sister Act barrierefrei

Wir haben Freunden von uns Karten zum MusicalSister Act” geschenkt und uns für den gleichen Abend auch gleich welche gekauft.

Ich habe extra einen Termin ausgesucht, bei dem die Vorführung mit Audiodiskription läuft. Fast jedes Theaterstück oder Musical, das eine Saison lang in London läuft, wird pro Saison ein- bis zwei Mal mit Audiodiskription, also Beschreibung für blinde Zuschauer, mit Gebärdensprachdolmetscher oder Untertitel aufgeführt. Ein Newsletter und eine Webseite der Londoner Theater informiert regelmäßig, wann es diese Vorstellungen gibt.

Ich habe also im Theater angerufen, ihnen gesagt, dass ich Rollstuhlfahrerin bin und mein Freund blind und ich gerne vier Tickets kaufen möchte. Wir haben ziemlich gute Plätze bekommen. Ein paar Tage vor der Vorstellung bekamen wir einen Brief mit einer CD. Dort war die Beschreibung drauf – zum Vorhören. Im Theater selbst bekam mein Freund, sowie die etwa 15 anderen blinden Besucher einen kabellosen Kopfhörer über den während der Vorstellung die Beschreibungen übertragen wurden. Die Sprecherin beschrieb alles live – wer auf die Bühne kommt, wie das Bühnenbild aussieht etc. Sie kam später auch noch zu den blinden Besuchern und stellte sich vor.

Das Musical war übrigens erstklassig. Wer den Film “Sister Act” mag, dem wird auch die Theaterversion gefallen. Außerdem ist das Theater, in dem das Musical aufgeführt wird, sehr hübsch.

Geparkt in , , , , um 21:35 Uhr am Freitag, 18. Dezember 2009 |

Post aus Palo Alto

Die Stadt Palo Alto hat sich entschlossen, von mir nicht weiter 300 Dollar wegen Parkens auf einem Behindertenparkplatz (mit Ausweis) zu verlangen. Meine vierzeilige Beschwerde (mehr Platz war nicht auf dem Formular) wurde anerkannt. Ich wiederum habe mich entschlossen, in Palo Alto einfach nicht mehr zu parken.

Geparkt in , , , , um 13:21 Uhr am Donnerstag, 5. November 2009 |

Aberzombie & Witch

Ich bin gestern in San Francisco angekommen und nachdem ich mit dem BART-Zug vom Flughafen in die Stadt gefahren bin, war das erste Geschäft, das ich hier sah, Abercrombie & Fitch. Das erinnerte mich daran, dass ich unbedingt noch etwas über diese Firma schreiben wollte. Abercrombie & Fitch macht seit Jahren weniger wegen ihrer Kleidung von sich reden, sondern wegen diverser Klagen wegen Diskriminierung, nicht zuletzt von behinderten Kunden und Mitarbeitern. Im Film Shrek 3 gab es eine Geschäft, das “Aberzombie & Witch” genannt wurde als Parodie auf A & F.

- Laut Manager Magazin verklagten US-Bürgerrechtsgruppen Abercrombie & Fitch 2003 im Namen von 10 000 erfolglosen Stellenbewerbern wegen Diskriminierung, weil das Unternehmen nur Weiße einstelle. Das Verfahren endete 2005 mit einer gütlichen Einigung, bei der das Unternehmen einwilligte, den Klägern 40 Millionen Dollar zu zahlen und hausinterne Maßnahmen für “größere Diversität” einzuführen.

- Im Sommer 2009 wurde die Modekette von einer Frau in London wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung verklagt. Das Arbeitsgericht gab der Studentin zum Teil recht. Beim Einstellungsgespräch gab die junge Frau nicht an, dass sie eine Unterarmprothese trägt. Von ihrem Chef wurde sie zum Tragen einer Strickjacke über dem üblichen T-Shirt aufgefordert, sodass die Prothese verdeckt wird. Mitarbeiter des so genannten “visual teams“, einer Abteilung für ästhetische Angelegenheiten, verboten der Frau jedoch weiter im Verkaufsbereich tätig zu sein und forderten sie auf, nunmehr im Lager zu arbeiten. Das Gericht in London sah im Vorgehen des Unternehmens eine rechtswidrige Belästigung und verpflichtete Abercrombie & Fitch zusätzlich zur Zahlung einer grundlegenden Entschädigung von 136 Pfund und des Verdienstausfalls von 1077 Pfund zu einer Entschädigung für die erlittene Demütigung, den Vertrauensverlust und die verletzten Gefühle in Höhe von 6800 Pfund.

- Kurz vor meiner Abreise las ich dann, dass Abercrombie & Fitch zur Zahlung von 115 000 Dollar sowie Auflagen verurteilt wurde, weil sie einem autistischen Mädchen in Minnesota verweigert haben, gemeinsam mit einer Begleitperson in die Umkleidekabine zu gehen.

Ich glaube eigentlich, dass man Unternehmen, die diskriminieren, manchmal nur mit hohen Geldstrafen beikommen kann. Aber was macht man mit einem Unternehmen, dass weder die Zahlung von 8000 Pfund noch von 40 Millionen Dollar juckt? Zuerst einmal: Nicht dort einkaufen. Klar. Aber wahrscheinlich muss man in hartnäckigen Fällen wie diesem dazu übergehen, die Geschäftsführer persönlich haftbar zu machen. Und der Artikel über den Fall in Minnesota liest sich auch nicht so, als würden die Gerichte sich das länger anschauen. Das bringt vielleicht nicht diese merkwürdige Firma zum Umdenken, aber es sendet eine wichtige Botschaft in die Gesellschaft: Dass die Diskriminierung behinderter Menschen nicht toleriert wird. Und das ist nicht zu unterschätzen.

Geparkt in , , , , , , , um 4:12 Uhr am Samstag, 19. September 2009 |

Deutschland im Sommer 2009

In Hessen wird einem Mann, der nach einem Motorradunfall Pflege benötigt und im Rollstuhl sitzt, vom örtlichen Sozialamt die Assistenz verweigert. Man zahle lediglich eine Heimunterbringung. Dass der Mann verheiratet ist und damit von seiner Frau getrennt leben müsste, interessiert den Behördenleiter nicht.

In Berlin wird einem Rollstuhlfahrer der Theaterbesuch zur Hölle gemacht. Er könne unmöglich unangemeldet ins Theater gehen, wird ihm gesagt. Als er sich weigert, wieder zu gehen, und einen nicht barrierefreien Platz einnimmt, droht man, die Polizei zu rufen, obwohl er eine Eintrittskarte hat.

In München weigert sich das Arbeitsamt einem gehörlosen Auszubildenden die Gebärdensprachdolmetscher für die Berufsschule zu stellen. Er verliert daraufhin seinen Ausbildungsplatz. Als er wieder einen neue Stelle findet, bleibt das Amt bei seiner Auffassung und schreibt, er solle am Blockunterricht an einer Gehörlosenschule in Essen teilnehmen. Er habe kein Recht, in München eine Berufsschule zu besuchen.

In Berlin muss eine alleinerziehende Mutter ihren Job aufgeben, weil die Schulbehörde die Schulhelfer für ihren behinderten Sohn nicht mehr im benötigten Umfang stellen möchte.

In Magdeburg wird eine arbeitslose, nicht behinderte Frau als “geistig behindert” eingestuft, damit man sie in eine Behindertenwerkstatt schicken kann.

Geparkt in , , , um 12:51 Uhr am Montag, 31. August 2009 |

Mein Recht auf Kino oder “Isch protestiere”

Seit Wochen habe ich mich darauf gefreut, in Frankfurt ins Kino zu gehen. Ich wollte unbedingt Hape Kerkerlings neuen Film “Horst Schlämmer – Isch kandidiere” sehen. Ich bin gerade für zwei Tage in Frankfurt und hatte das fest eingeplant.

Ich fuhr also zur Hauptwache mit dem Ziel Kino. In Frankfurt ins Kino zu gehen ist als Rollstuhlfahrerin sowieso eine kleine Mission. Es gibt nicht so viele barrierefreie Kinos, das weiß ich noch aus Jugendzeiten als ich mit Freunden öfter nach Frankfurt gefahren bin.
Jemand empfahl mir das CineStar-Kino am Eschenheimer Turm. Es ist ein relativ modernes Kino in einem alten Gebäude. Ich kam dort an und es war Kinotag. Dementsprechend war der Andrang. Aber die Anzeige sagte mir, es seien noch 107 Karten für Horst Schlämmer verfügbar. Ich war also optimistisch, noch eine zu bekommen.
An der Kasse angekommen, fragte mich die Kinokassenfrau, ob ich alleine ins Kino ginge. Ich sagte “Ja” und sah an ihrem Gesicht, dass das ein Problem war.

Sie sagte mir, alle Kinos, in denen der Film laufe (an dem Abend gab es vier Vorstellungen) seien nicht barrierefrei – mit einer Ausnahme. Ein Saal sei zugänglich. Dort gebe es nur einen Rollstuhlplatz und der sei vergeben an einen anderen Rollstuhlfahrer. Mit Begleitung sei es aber kein Problem. Ich ahnte schon, dass es weniger ein Platzproblem als irgendeine bescheuerte Vorschrift war und sagte ihr: “Wissen Sie, ich lebe in England. Dort läuft der Film nicht. Ich habe mich seit Wochen darauf gefreut, den Film zu sehen, wenn ich für zwei Tage in Frankfurt bin.” Ihre Antwort: “Schauen Sie doch einen anderen Film.” Ich: “Ich glaube, Sie haben mich nicht verstanden. Ich möchte diesen und keinen anderen Film sehen und verstehe nicht, warum ich mit Begleitung plötzlich Platz da wäre. Sie murmelte irgendwas von Sicherheitsvorschriften.

Aha, wieder was gelernt: Ich darf also in Deutschland Alkohol trinken, Auto fahren, an den Wahlen des Deutschen Bundestags teilnehmen und mich wählen lassen. Ich könnte sogar Bundeskanzlerin werden. Aber ich darf in Frankfurt nicht alleine ins Kino. Ja nee, is klar.

Meine Empörung erweichte die Frau und sie sagte, sie würde mir eine Karte verkaufen, aber sie glaube nicht, dass mich die Security in den Saal lassen würde. Sie kenne aber die Regeln nicht so ganz genau.

Ich habe zwar nur ein paar Semester Jura im Nebenfach studiert, aber ich wusste, ich hatte gewonnen. Kam doch mit dem Verkauf der Karte ein Vertrag zustande. Soviel wusste ich. Und selbstverständlich nahm ich mir vor, auf Vertragserfüllung zu bestehen und den Aufstand des Jahrhunderts zu machen, sollte man mich nicht in den Saal lassen.

Als ich bei der Security ankam, interessierten die sich gar nicht für mich. Fragten mich nur, ob sie mir die Tür zum Saal aufmachen sollten.

Als ich reinkam, traute ich meine Augen nicht: Es gab überhaupt keinen Rollstuhlplatz. Nicht einen einzigen. Auch die andere Rollstuhlfahrerin stand mitten im Gang zwischen den zwei Notausgängen. Es war einfach eine leere Reihe, in die 10 Rollstühle gepasst hätten. Hätte ich übrigens eine nicht behinderte Begleitung gehabt, hätte diese weit über- oder unterhalb in einer anderen Reihe Platz nehmen müssen, so wie jetzt der Mann der Rollstuhlfahrerin neben mir.

Aber am Ende zählt ja – frei nach Helmut Kohl – was hinten raus kommt und ich habe ich den Film gesehen. Horst Schlämmer wäre stolz auf mich. Weisse bescheid!

Geparkt in , , , , , , , um 21:51 Uhr am Dienstag, 25. August 2009 |