Das Grundgesetz – unvollständig
Das ist Artikel 3 des Grundgesetzes – ein Teil zumindest.

Es ist eingraviert auf Glasscheiben am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin. Das Jakob-Kaiser-Haus beherbergt verschiedene Büros des Bundestages. Auf der Spreeseite des Gebäudes stehen die Glasscheiben an prominenter Stelle mit dem Text des Grundgesetzes.
Als ich am Wochenende daran vorbei kam, musste ich zwei Mal hinsehen, denn da fehlt ein Satz. Seit 1994 steht im Grundgesetz:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Der letzte Satz fehlt aber auf der Tafel, während die anderen Artikel nach meinem Laiengedächtnis komplett abgebildet sind. Wenn man Wikipedia Glauben schenken darf, wurde das Jakob-Kaiser-Haus 1997, also drei Jahre nach der Grundgesetzergänzung des Artikel 3, geplant. 12 Jahre steht der Satz nun schon in der Verfassung, für den behinderte Menschen Jahrzehnte gekämpft haben. Und am Bundestagsverwaltungsgebäude wurde er einfach vergessen? Selbst wenn das so wäre, das muss doch seit 1997 jemandem ausser mir aufgefallen sein. Ich vermute sogar, dass die Scheiben dort noch gar nicht so lange stehen. Sie sehen nicht sehr alt aus. Oder bin ich wirklich die Erste, die merkt, dass der Satz fehlt? Darunter ist übrigens noch viel Platz zum den Fehler auszubügeln.
Update: Es ist die Fassung von 1949. Dass das nicht sichtbar ist, finde ich sehr bedauerlich. Mehr dazu in den Kommentaren.
am 11. September 2006 um 23:03 Uhr.
Das wird wohl erst dann eingeschrieben, wenn der Architekt, Glaser oder der Bauher damit selbst betroffen ist.
Aber vielleicht reicht für eine Korrektur auch eine Petition.
(Wäre zumindest witzig, wenn eine Petition dies ändern könnte)
am 12. September 2006 um 0:10 Uhr.
Zitat von: http://www.bundestag.de/bau_kunst/kunstwerke/karavan/index.html
“Daß auf jeder der 19 Glasplatten eines der 19 Grundrechte des Grundgesetzes in der Fassung aus dem Jahre 1949 zu lesen ist, erweitert die raumgestaltende formale Konzeption des Künstlers um ein inhaltliches Element von wesentlicher Bedeutung.”
Scheint also Absicht des Künstlers zu sein und macht das Gebilde von aktuellen Entwicklungen unabhängig..
am 12. September 2006 um 1:26 Uhr.
@Stefan
Danke für den Hinweis. Gesetze sind eben nicht zeitlos, wie meine Reaktion zeigt. :-) An den Glasplatten war für mich nicht sichtbar, dass es sich um die Fassung von 1949 handelt. Und die meisten Leute werden das, wie ich, für die aktuelle Fassung halten.
So oft wird das Grundgesetz jetzt auch nicht geändert, die Platten ließen sich austauschen. Die Idee ist eigentlich gut, das Grundgesetz so in den öffentlichen Raum zu integrieren. Aber doch bitte in der aktuellen Fassung! Wir leben doch nicht mehr 1949.
am 12. September 2006 um 9:29 Uhr.
@Christiane:
Ich sehe es ähnlich wie Du. Zumindest an der Kennzeichnung müßte auf jeden Fall gearbeitet werden.
Aber das ist grad nicht die einzige Irritation um Kunst im Bundestags-Umfeld:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77382
Vielleicht ja mal ein Thema für einen ZDF-Report?
am 14. September 2006 um 11:55 Uhr.
Vor allem, wenn eine wichtige Änderung – die Benennung von “Behinderten”-Diskriminierung – so mal eben aus dem öffentlichen Raum herausgenommen wird. So sind “wir” einfach mal wieder nicht vorhanden und “dürfen” munter weiter diskriminiert werden – die Änderung kommt ja offensichtlich in den Köpfen nicht an.
Ganz abgesehen von der symbolischen Bedeutung. Man könnte beinahe von absichtlicher Eliminierung fortschrittlicher Rechtsentwicklung sprechen – diese wird durch Nichtdokumentation aktiv negiert.
am 15. September 2006 um 22:44 Uhr.
@doro: jetzt mal nicht übertreiben. der satz ist nicht die einzige änderung seit ’49.
aber man könnte wirklich die dokumentation, das “warum” erläutern.
am 19. September 2006 um 15:15 Uhr.
Jetzt mal provokannt:
In Art. 3 steht, dass alle Menschen gleich sind.
Muss jetzt wirklich noch da stehten, dass Frauen und Männer gleich sind (Schlussfolgerung: Frauen sind keine Menschen, sonst würden sie unter Abs. 1 fallen)
Das gleiche gilt für Behinderte – für mich ist das klar, dass ich sie genau so gut oder schlecht behandle, wie alle anderen – muss mir das noch ein gesetz vorschreiben??? Auch hier steht dann eigentlich Achtung – Aufgepasst : Behinderte sind Menschen
am 18. Oktober 2006 um 20:17 Uhr.
Wenn man sich folgenden Kobinet-Artikel liest, liegt die Vermutung Nahe, dass im Jakob-Kaiser-Haus auch noch der Geist aus dem Jahre 1949 herrscht.
am 19. Januar 2007 um 17:39 Uhr.
Hallo!
An ein Versehen kann ich in diesem Zusammenhang nicht glauben! Der Beschluss die Version von 1949 zu verwenden, ist ein indirektes aber sehr deutliches Zeichen dafür was die Verantwortlichen von den Ergänzungen des Grundgesetzes halten! Weder im täglichen Umgang noch in der tatsächlichen Umsetzung ist eine wirkliche Gleichberechtigung, von Menschen die in irgendeiner Form verkrüppelt sind, tatsächlich erwünscht ist! Dieser Verfassungszusatz eignen sich hervorragend zur Einflächtung in Sonntagsreden und zur Beruhigung von Pädagogen und Spenden sammelnden
am 19. Januar 2007 um 17:52 Uhr.
Sorry, meine Spracherkennung an den Kommentar abgeschickt, bevor er beendet war!
Ich muss leider für heute aufhören, weil meine Spracherkennung jetzt vollkommen ausflippt! Die Fehler im vorherigen
am 19. Januar 2007 um 18:09 Uhr.
Mit diesem Eintrag erkläre ich die seltsame Zerstückelung meiner beiden vorherigen Beiträge: die jetzige Version meiner Spracherkennung ist soweit automatisiert dass sie selbstständig den Beitrag absendet, sobald ich das Wort: “Kommentar” sage und nicht schnell genug etwas danach kommt, weil die Schaltfläche: “Kommentar senden” heißt! Ich habe üblicherweise keine Probleme mit meiner Muttersprache (deutsch). Die Fehler in den Texten sind die Folge einer falschen Interpretation durch die Spracherkennung!
Gruß,
Harald Kellner, Bremen