Behindertenparkplatz

Blog von Christiane Link

Alles über Behindertenparkplätze

Wenn ich mir die Suchbegriffe so ansehe, mit denen die Besucher auf diese Seite kommen, muss ich feststellen, dass es offenbar ein Informationsdefizit rund um das Thema Behindertenparkplätze gibt. Deshalb habe ich mich entschlossen, eine FAQ Behindertenparkplatz zu erstellen.

Der Fragenkatalog soll Antworten auf die Fragen geben, die sich Besuchern dieser Seite offenbar stellen und wegen des Seitentitels sich hier her verirren. Vielleicht tragen die Antworten auch dazu bei, dass weniger Leute ohne Erlaubnis auf Behindertenparkplätzen stehen.

Weitere Fragen und/oder Antworten und Hinweise sind willkommen. Ihr könnt gerne die Kommentarfunktion zu diesem Eintrag nutzen.

Geparkt in , um 1:35 Uhr am Montag, 30. Mai 2005 |

27 Kommentare zu “Alles über Behindertenparkplätze”

  1. Europe Damaris

    Ich finde es durchaus richtig, dass es Behindertenparkplätze gibt.

    Was ich allerdings nicht verstehen kann ist, warum vor einem Real-Markt gut und gern 100 Parkplätze für Behinderte und Mutter-mit-Kind “reserviert” sind. Als normaler Autofahrer kriegt man da nämlich auch gelegentlich einen Hals…und fährt unverrichteter Dinge wieder heim – ohne Einkauf – weil man keinen Parkplatz gefunden hat…trotz ca. 100 freier Parkplätze.

    Hier stellt sich doch auch die Frage der Verhältnismäßigkeit, oder?

    Grüßle

  2. Germany Christiane

    100 Behindertenparkplätze und Mutter-mit-Kind-Parkplätze bei Real. Ist ja der Hammer! Wo ist der Real-Mark? Unserer hat nämlich nur 4 Behindertenparkplätze. Und die sind meist von Nichtbehinderten besetzt.

  3. Germany Kasi

    Subjektivität halt…

  4. Europe Weng

    Hallo! Bin erste mal hier. Habe auch nur eine Frage, weiß nicht ob mir die jemand beantworten kann.

    Muss ein Behindertenparkplatz kostenlos sein???

    Habe Gesetze nachgeschaut konnte aber keine Antwort finden!!

  5. Germany Morgaine291260

    Um einen Behindertenparkplatz rechtmäßig zu nutzen bekommt man einen blauen Parkausweis und eine Ausnahmegenehmigung. In der Regel ist das Parken an Parkuhren oder Parkautomaten dann kostenlos, die Ausnahmegenehmigung muß aber gut sichtbar sein. Behindertenparkplätze auf privaten Grundstücken (in Einkaufszentren etc.) können kostenpflichtig sein. Achtung: Ausnahmegenehmigung genau durchlesen. Teilweise ist sogar das Parken im eingeschränkten Halteverbot für einen begrenzten Zeitraum erlaubt.

  6. Germany Michael 620425

    Hallo habe mal eine frage! Warum kann ich nicht mit meinem Schwerbehindertenausweis auf einen Behinderten Parkplatz Parken (Grad 50 %) Ich habe keine Sichtbare Behinderung aber 3 Infarkte und kann kaum ohne Rast 200 – 300m laufen. Nach meiner Auffassung verstößt das gegen das Grundgesetz Atikel 3 Abs.3 Dort steht Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Kann mir das mal einer Erklären. Vielen Dank!

  7. Germany atum3007

    Hallo Michael!
    Bei jeglicher körperlicher bzw. gesundheitlicher Beeinträchtigung kannst du dir eine Ausnahmegenehmigung holen. Das ist genau so wie bei einem extrem Übergewichtigen Menschen, ab einem bestimmten Gewicht kann man diese Ausnahmegenehmigung auch beantragen!

  8. Germany Isa

    Hallo!
    Mein Vater hat einen Schwerbehindertenausweis mit 100% ausgestellt bekommen. Meine Frage wann, Wie und Wo kann man einen Parkausweis für Behindertenparkplätze in Berlin beantragen? Hab gehört das es sehr schwer sein soll?

  9. Germany Bräutigam, Walter

    Ich habe einen Behindertenausweis mit 60 GdB und einen
    Kennzeichen “G”. Allerdings wurde der Buchstabe “B” im
    Ausweis gestrichen. Bin auf einen Rollator angewiesen,
    da ich u.a. wegen meiner Spinalkanalstenose fast nicht
    mehr freihändig laufen kann. Mein Ausweis ist unbefristet. Mein Antrag auf einen Behinderten-Parkplatz vor meiner Wohnung wurde mit Hinweis auf das
    gestrichene “B” abgelehnt. Ein Mitbewohner im Haus, der im 2.Stockwerk wohnt, hat dagegen einen Behinderten-Parkplatz vorm Haus. Ich wohne im EG, da es mir unmöglich ist, Treppen zu steigen.
    Ich frage mich daher, ob das alles noch vernünftig zu
    erklären ist. Vielleicht kann mir jemand bei der Suche
    nach einer Antwort helfen??
    Vielen Dank!
    omega97

  10. Europe Stefan Corban

    Hallo Walter, auf der Suche nach Hinweisen für die Beantragung des blauen Parkausweises (EU-Ausweis) für meine Frau stoße ich zufällig auf deinen Eintrag hier. Aus meinen Recherchen zum Thema kann ich dir folgendes sagen: Den Behindertenparkplatz kannst du nur mit dem blauen Parkausweis benutzen, den du bei deinem zuständigen Ordnungs-(Verkehrs-)amt unter Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit min. 80 % und den Merkzeichen G und B beantragen kannst.
    Offensichtlich fehlen dir da Kriterien ( “nur” 60 % und kein B ) ! Also hast du mit deinem vorliegenden Schwerbehindertenstatus kein Anspruchsrecht, so sauer das dir auch aufstößt. Solltest du aber behinderter sein als dir bescheinigt ist, musst du beim Versorgungsamt zu deinem Schwerbehindertenausweis Einspruch erheben. Nur so kommst du zu deinem Recht, wenn du denn tatsächlich einen blauen Parkausweis beanspruchen kannst. Alle Polemik dazu hilft nicht !!!

  11. Germany nrwsi51

    kann ich mit 50% G auf einen behinteren parkplatz parken

    danke

  12. Europe manumarika

    Hilfe, was lese ich denn hier alles! Für einen Blauen EU-Parkausweis benötigt man (egal, wie hoch der Grad der Behinderung/GdB ist!)die Merkzeichen “aG” (außergewöhnlich gehbehindert)oder “Bl” (Blind)! Außerdem gibt es noch einen orangen Gleichstellungsparkausweis für Menschen mit besonderen gesundheitlichen Voraussetzungen! Für Berlin schaut doch einfach mal auf die Internetseite des Versorgungsamtes (lageso.berlin.de/behinderung)unter Publikationen, dort gibt es einen Flyer zum Runterladen zum Thema “Parkerleichterungen”! Grüßchen aus Berlin…

  13. Germany diana

    hallo, habe da mal ne frage… meine tochter ist schwerstbehindert und hat einen blauen parkausweis, jetzt wollte ich einen parkplatz vor unserer neuen wohnung beantragen und würde gerne wissen ob sich da jemand auskennt, was man da so machen muss und ob der was kostet?????? diana

  14. United Kingdom Christiane

    @Diana
    Wende Dich an Deine Gemeinde. Die sind für eine Einrichtung zuständig. Oft ist es so, dass die Parkplätze aber nur eingezeichnet werden, wenn sonst keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist (Garage etc.)
    Kosten dürften keine entstehen.

  15. Germany Tanja Mudra

    Wie breit darf so ein Behinderterparkplatz sein?

  16. Germany Maren

    Hallo zusammen!

    Habe das hier grad mal alles so durchgelesen und muss mich dringend in das Gespräch einmischen!

    @manumarika: Was ich da bei dir lese, nur mit “aG” oder “B” ist scheinbar schwachsinn… eine sehr gute Bekannte von mir hat ein “G” mit 80% und darf auch auf Behindertenparkplätzen parken! Sie hat mir nämlich angesprochen, da ich auch ein “G” mit 50% habe und will mit mit auch einen solchen Ausweis beantragen.

    Ich meine, eig ist es doch auch richtig, das ein Mensch mit einer Behinderung mal irgendwelche Vorteile hat, man ist mit der Behinderung eh bestraft für sein leben!

  17. Germany Dani

    @Maren:

    Es ist in der Tat so, dass man auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen nur mit dem Merkzeichen aG oder B parken darf, was auch durchaus seine Berechtigung hat. Auch, dass an die Vergabe dieser Merkzeichen strenge Kriterien angelegt werden, ist absolut korrekt. Ich kenne diverse Personen, die einen GdB von 50 oder mehr haben, aber keine besondere Mobilitätseinschränkung. Mit welcher Berechtigung sollten diese Personen auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken dürfen? Du würdest mit dem Parken auf eben diesen Parkplätzen sie denen wegnehmen, die sie zwingend benötigen, weil sie andere Parkplätze teilweise gar nicht benutzen können. Der orangefarbene Ausweis, der bei manchen Erkrankungen oder für vorübergehende körperliche Einschränkungen ausgegeben wird, berechtigt NICHT zum Parken auf Behindertenparkplätzen.

    P.S. Ich fühle mich durch meine Behinderung NICHT für mein Leben bestraft!

  18. Germany Polarbär

    Es sind die Merkzeiche aG und Bl die für den Parkausweis zwingend benötigt werden. B wäre das mit der Begleitperson

  19. Germany Andy

    Zur Parkerleichterung:
    Für den europäischen Parkausweis ist ein aG nötig.
    In manchen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich ab einem GdB von 80 und G, einen auf das jeweilige Bundesland beschränkte Parkausweis ausstellen zu lassen. Erkannbar an dem Kurzzeichen des Bundeslandes und einem rein blauen Hintergrund.
    In anderen Bundesländern ist man damit genau so ein Falschparker als würde man ohne parken.

  20. Germany mitnight

    hallo !!! jeder der eine Behinderung hat, sollte ein Anrecht auf einen Parkplatz haben.Es ist so nicht leicht im Alltag
    Außerdem Blinde Leute können erstens nicht selber fahren, und dann hat das aber mit dem
    ” G ” nichts zu tun. Dann müsste ja auch ein normaler Parkplatz ausreichen.Wenn das schon so getrennt wird.!!!

  21. Germany Dani

    Hast du dir mal die Statistiken angesschaut, mitnight, wieviele Menschen mit Behinderung es gibt? Wenn du für alle diese das Recht einräumen willst, auf einem Behindertenparkplatz zu parken, müsstest du entweder wesentlich mehr davon einrichten (worüber sich die Nicht-Behinderten zu Recht beschweren würden) oder aber – wenn du die Anzahl unverändert lässt – diejenigen, die diese Parkplätze wirklich benötigen, würden nie einen freien Parkplatz finden, wenn sie einen suchen!

  22. Germany Andreas

    Hallo mitnight,

    wie Dani bereits geschrieben hat hätten Behindertenparkplätze dann keinen Sinn mehr.

    Stell dir doch selber mal die Frage warum man z.B einen Menschen mit Behinderung der ohne Probleme öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann, kein Problem hat auch längere Strecken zu Fuß zurück zu legen und nicht auf sein Fahrzeug wirklich angewiesen ist, diesen Nachteilsausgleich ebenfall zukommen lassen soll. Es macht schon Sinn die gruppe der Berechtigten stark ein zu schränken. Der Gesetzgeber hat halt entschieden das nur mit dem Merkzeichen aG und Bl im Behindertenausweis die Parkberechtigung für Behindertenparkplätze bekommen und meiner Meinung nach macht das auch Sinn.

  23. Germany Bernhard

    Hallo!
    Wo fangen die Behindertenparkplätze eigentlich an? Bei uns ist eine zweideutige Situation. Die Schilder (eines davon weist in Richtung der anderen Behindertenparkplätze) sind etwa eindrittel im Parkplatz aber auf dem Boden fehlt die gelbe Markierung.

  24. Germany Theo Kalenbach

    Hallo
    Meine Frau hat einen blauen Parkausweis für Behinderte
    und einen Schwerbehindertenausweis unbefristet gültig
    mit den Zeichen G,aG und H.
    Darf ich auf einem Behindertenparkplatz parken wenn ich meine Frau im Krankenhaus besuche oder für Sie einkaufe.

    Ist ein Behindertenparkplatz Gebürenfrei.

  25. Germany Ekke Schirmer

    ich bin schwerbehindert 80% G und b, chronische Parkinson-Erkrankung, kann nur mit Rollator und nur kurze Strecken mit Begleitung laufen. Pflegestufe 1. Bisher habe ich die Wertmarke für unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr. Das reicht inzwischen nicht mehr aus. Zum Arzt oder zur Krankengymnastik könnte meine Pflegeperson mich mit dem Auto fahren, ohne Berechtigung einen Behindertenparkplatz zu nutzen, ist aber auch das oft nicht möglich. Ich möchte einen blauen EU BEHINDERTEN PARKAUSWEIS beantragen. Wie und wo mache ich das? (Formular und Bedingungen)

  26. Germany Andreas

    @Theo Kalenbach
    Nein das darfst du nicht nur wenn die Fahrt dem Transport des Ausweisinhabers dient darfst du den Ausweis nutzen. Wenn du z.B deine Frau vom Arzt abholst darfst du dort parken auch wenn deine Frau nicht im Auto ist. Wenn ich ehrlich bin solltet dir aber schon der gesunde Menschneverstand sagen.
    Wenn du den Ausweis nutzt ohne das die Fahrt den Transport des Ausweisinhabers dient, erfüllt das den Straftatbestand des Missbrauchs von Ausweisdokumenten und kann recht teuer werden.

    @Ekke Schirmer
    Du solltest eine Verschlechterungsantrag stellen und mit diesem das Merkzeichen aG fordern, dann kannst du bei der Gemeide den Parkausweis ohne Probleme bekommen.

  27. Germany betina25

    Ich habe einmal eine ganz andere Frage. Meine Mutter hatte einen Ausweis für einen Behindertenparkplatz (ist aber inzwischen verstorben). Hat mich immer geärgert, wenn die Parkplätze von nicht Behinderten besetzt waren oder zu eng waren. Darum achte ich immer sehr auf diese Parkplätze.

    Nun würde mich einmal interssieren, wieviel Parkplätze eigentlich eingeschäft oder ein Einkaufsmarkt überhaupt zur Verfügung stellen muss? Hier die frage auf das Wort muss??

    Ich war vor einigen Tagen in einem neu erstellten Baumarkt. Vor dem eingangsbereich waren neben dem eingang auf jeder seite 1 Behindertenparkplatz. Der war aber in normlaer Breite eines Parkplatzes. Dann war folgendes.

    Auf der Fahrerseite (es gibt ja auch Rollstuhlfahrer, die Autofahren und dann ihren Rollstuhl aus dem Autonehmen oder ihren Rolli) war links eine kleine Maurer, die sich zur Eingangstür erhöhte. Also kaum für einen Behinderten möglich auf der seite auszusteigen. Auf der anderen seite war es ebenso. Als ich den Marktleiter daraufhin ansprach sagte ermir, man könne ja rückwärts in die Parklücke fahren, nur dann ist das Problem, da daneben auf der seite sofort das fremde Auto steht.

    Weiterhin erklärte ermir, er seie schon froh, daß er überhaupt 2 Behindertenparkplätze genehmigt bekommen habe. (Also, Platz gibt es dort reichlich). auch wäre es ja so, daß soviel Behindert auch nicht kommen. Ausserdem habe die Baufirma das so gemacht und das wäre wohl richtig.

    wer bestimmt also, wieviel Behindertenparkplätze man behommt, das Ordnungsamt, die Bauverwaltung, die stadt??

    ich fand diese einstellung total daneben und war sehr verärgert.

    betina

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